Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen
Der Freistaat Bayern fördert ergänzend zur Bundesförderung die Anschaffung digitaler und technischer Ausstattung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Bayern mit bis zu 12.000 € bzw. 40 % der verausgabten Mittel.
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Förderkriterien
Förderziel
Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und die Einrichtungen finanziell zu entlasten bzw. die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu reduzieren, stellt der Freistaat Bayern insgesamt 15,0 Mio. Euro für eine Komplementärförderung ergänzend zur Bundesförderung bereit.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
- Inbetriebnahmekosten inkl. Lizenzen
- Schulungen und Fortbildungen zu digitalen Kompetenzen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsbescheid der Pflegekasse nach § 8 Abs. 8 SGB XI (erlassen nach dem 01.04.2025)
- Erklärung zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben (DAWI-De-minimis-Erklärung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsbescheid der Pflegekasse
- DAWI-De-minimis-Erklärung
- Durch die Pflegekasse geprüfte Abrechnung
- ELSTER-Zertifikat
Beschreibung
Die Komplementärförderung „100 % WLAN-Strategie“ des Freistaats Bayern unterstützt stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI mit einmaligen Zuschüssen zur Beschleunigung der Digitalisierung. Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Einrichtungen zu reduzieren und die Kosten für Pflegebedürftige spürbar zu senken. Insgesamt stehen hierfür 15 Mio. Euro zur Verfügung, ergänzt zur Bundesförderung. Pro Einrichtung werden bis zu 12.000 Euro bzw. maximal 40 % der nachgewiesenen Ausgaben übernommen. Förderberechtigt sind alle in Bayern betriebenen Pflegeeinrichtungen – unabhängig von Trägerschaft und Unternehmensgröße –, die einen Zuwendungsbescheid der Pflegekasse nach § 8 Abs. 8 SGB XI (erlassen ab 01.04.2025) vorweisen können.
Gefördert werden einmalige Anschaffungen digitaler und technischer Ausrüstung, Inbetriebnahmekosten inklusive Lizenzen sowie Schulungen und Fortbildungen zu digitalen Kompetenzen. Voraussetzung ist die Einreichung einer DAWI-De-minimis-Erklärung zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben. Anträge können ab dem 01. Mai 2025 elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden, solange Mittel vorhanden sind. Für die abschließende Auszahlung ist eine durch die Pflegekasse geprüfte Abrechnung erforderlich, die zugleich als Verwendungsnachweis dient. Mit diesem Zuschuss verringert sich der Eigenanteil der Einrichtungen von 60 % auf 20 %, wodurch Investitionen in IT-Infrastruktur, interne Qualitätsmanagementsysteme und die digitale Kommunikation zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen wirkungsvoll gefördert werden.
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