Dolmetschleistungen
Gefördert werden Dolmetschleistungen (Gebärdensprachdolmetsch, Schriftdolmetsch, Relaisdolmetsch, Lormen) für Menschen mit Hörbehinderungen in Tirol. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Dolmetschleistungen zur Sicherstellung der Verständigung zwischen Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen ohne Hörbehinderungen in unterschiedlichen Kommunikationsformen (Gebärdensprache, Schriftsprache, Relais und Lormen).
Förderfähige Ausgaben
- Dolmetschstunden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach § 4 Abs. 2 TTHG
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Aussicht auf Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Bereitschaft zur Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular nach TTHG
- Nachweis der Behinderung
Beschreibung
Die Förderung unterstützt mobil erbrachte Dolmetschleistungen im Bundesland Tirol und richtet sich an Privatpersonen mit Hörbehinderungen sowie taubblinde Menschen. Gefördert werden Gebärdensprachdolmetsch, Schriftdolmetsch, Relaisdolmetsch und Lormen, um die barrierefreie Verständigung in Alltag, Arbeit und sozialen Kontexten zu gewährleisten. Ziel ist die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch professionelle Übersetzungsleistungen zwischen gesprochener, schriftlicher und taktiler Kommunikationsformen. Die Zuschüsse decken beantragte Dolmetschstunden ab, wobei eine Bewilligung für maximal 60 Monate möglich ist und kontinuierlich Anträge gestellt werden können. Die Leistungsabrechnung erfolgt auf Basis nachgewiesener Dolmetschstunden.
Interessierte Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gleichgestelltem Status und Hauptwohnsitz in Tirol müssen einen Nachweis der Hörbehinderung gemäß § 3 lit. a TTHG sowie das ausgefüllte Antragsformular vorlegen. Voraussetzung ist zudem die Aussicht auf eine spürbare Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie die aktive Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung. Die Antragstellung ist jederzeit möglich; Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragseinreichung gewährt. Für die Antragstellung sind das Formular nach TTHG und der Behinderungsnachweis einzureichen. Die Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol prüft Anträge und koordiniert die Leistungsbewilligung, um eine gleichberechtigte Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Hörbehinderungen sicherzustellen.
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