Zuschuss

Durchführung von Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss

Investitionszuschuss für Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen von Mehrwohnungshäusern in Wien. Anträge sind unbefristet möglich und müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) an jenen allgemeinen Teilen des Hauses, die nicht der thermischen Gebäudehülle zuzuordnen sind. Ziel ist die Abwendung von Gesundheitsgefährdungen, die Aufrechterhaltung gemeinsamer Anlagen, die Installation vorgeschriebener Einrichtungen, die Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen sowie die Behebung ernster Gebäudeschäden.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhaltungsarbeiten an den Allgemeinbereichen des Hauses
  • Maßnahmen zur Abwendung von Gesundheitsgefährdungen
  • Installation öffentlich-rechtlich vorgeschriebener Einrichtungen
  • Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen
  • Behebung ernster Gebäudeschäden
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden
  • Objekt muss sich in ordnungsgemäßem Erhaltungszustand befinden oder in gleicher Bauführung gebracht werden
  • Förderung nur in Verbindung mit thermisch energetischer Sanierung möglich
  • Errichtungs- oder Umbaukosten zuzüglich Finanzierungskosten dürfen 80% der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre nicht überschreiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  2. Topographie (Mietzinsliste, Eigentümerliste)
  3. Vollmacht(en)
  4. Pläne (sofern vorhanden)
  5. Bauaufträge (sofern vorhanden)
  6. Kostenvoranschläge (sofern vorhanden)

Beschreibung

Der Investitionszuschuss für Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern in Wien unterstützt Privathaushalte, Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen bei der Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile. Gefördert werden Arbeiten gemäß Mietrechtsgesetz (MRG) an allgemeinen Bereichen, die nicht zur thermischen Gebäudehülle zählen, darunter Maßnahmen zur Abwendung von Gesundheitsgefährdungen, die Aufrechterhaltung bestehender gemeinsamer Anlagen, die Installation öffentlich-rechtlich vorgeschriebener Einrichtungen sowie die Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen. Auch die Beseitigung ernster Gebäudeschäden und bis zu 10 % Verbesserungsarbeiten an den Erhaltungsmaßnahmen sind anrechenbar. Anträge können unbefristet vor Beginn der Maßnahmen beim wohnfonds_wien eingereicht werden.

Zur Antragstellung sind ein aktueller Grundbuchauszug, Topographieunterlagen (Mietzins- und Eigentümer:innenliste) sowie gegebenenfalls Baupläne, Bauaufträge und Kostenvoranschläge erforderlich. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Objekt entweder bereits in ordnungsgemäßem Erhaltungszustand ist oder in gleicher Bauführung gebracht wird. Zudem muss die Förderung mit einer thermisch-energetischen Sanierung des Gebäudes verknüpft werden, und die Errichtungs- beziehungsweise Umbaukosten inklusive Finanzierungskosten dürfen 80 % der anrechenbaren Einnahmen der nächsten fünf Jahre nicht überschreiten. Ziel dieser Förderung ist es, Gesundheitsrisiken zu minimieren, die Funktion gemeinsamer Strukturen zu garantieren und die Wohnqualität in Wiener Mehrfamilienhäusern langfristig zu sichern.

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