Durchführung von Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss für Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Hausbestandteilen von Mehrwohnungshäusern in Wien.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) an den allgemeinen, nicht zur thermischen Gebäudehülle gehörenden Teilen von Mehrwohnungshäusern in Wien, um Gesundheitsschutz, Betriebsfähigkeit und Wohnqualität sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für Bewohner:innen
- Aufrechterhaltung des Betriebs gemeinschaftlicher Anlagen
- Installation öffentlich-rechtlich vorgeschriebener Einrichtungen zur Senkung oder Erfassung des Energieverbrauchs
- Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen
- Behebung ernster Schäden am Haus
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort des Objekts in Wien
- Mehrwohnungshaus im Sinne des Mietrechtsgesetzes
- Durchführung von Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Gebäudeteilen
Beschreibung
Die Investitionsförderung unterstützt Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Hausbestandteilen von Mehrwohnungshäusern in Wien und trägt somit maßgeblich dazu bei, Gesundheitsschutz, Betriebsfähigkeit und Wohnqualität dauerhaft zu sichern. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen sowie Unternehmen, die Wohnungseigentümer:innen oder Hausverwaltungen von gemäß Mietrechtsgesetz definierten Mehrwohnungshäusern vertreten. Die Förderung in Form eines direkten Zuschusses ist fortlaufend verfügbar und kann jederzeit beantragt werden, sofern sich das Objekt in Wien befindet und die Maßnahmen nicht zur thermischen Gebäudehülle zählen.
Gefördert werden Ausgaben, die der Abwendung von Gesundheitsgefährdungen dienen, den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen garantieren oder öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Einrichtungen zur Erfassung und Senkung des Energieverbrauchs umfassen. Ebenfalls förderfähig sind die Wiederherstellung leerstehender Wohnungen, die Beseitigung schwerwiegender Gebäudeschäden sowie wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs. Ein Anteil von bis zu 10 % der Baukosten der Erhaltungsarbeiten kann für geringfügige Verbesserungsmaßnahmen eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die fachgerechte Durchführung der Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den allgemeinen Gebäudeteilen. Die Magistratsabteilung 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten bearbeitet alle Anträge und berät zu Fördervoraussetzungen, Förderumfang und Einreichformalitäten. Interessierte Eigentümer:innen und Hausverwaltungen erhalten über die Online-Amtshelfer-Plattform der Stadt Wien alle notwendigen Formulare und weiterführende Informationen zur Antragstellung.
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