EFRE Bayern – Investitionen von KMU
Zuschüsse für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in strukturschwächeren Regionen Bayerns mit Fokus auf Modernisierung und Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen. Fortlaufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwächeren Regionen Bayerns durch Modernisierung und Innovationsförderung, um bestehende Arbeitsplätze zu sichern, neue zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und Arbeitsplatzwanderungen in urbane Zentren zu begrenzen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungs-, Erweiterungs- und Modernisierungskosten
- Umstellungs- und Rationalisierungskosten einer gewerblichen Betriebsstätte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Status (kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen)
- Standort in strukturschwächeren Regionen Bayerns
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Wachstum und zur Produktivitätssteigerung
- Diversifizierung des Unternehmens
- Marktwirksame Einführung und Anwendung neuer und innovativer Technologien
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Beschreibung
Die EFRE-Förderung in Bayern unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen dabei, in strukturschwächeren Regionen nachhaltig zu wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Mit finanziellen Zuschüssen werden Errichtungs-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben an gewerblichen Betriebsstätten gefördert, die sowohl die Produktivität steigern als auch Innovationen einführen. Ein zentrales Ziel besteht darin, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, zukunftsfähige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen und Abwanderungen in urbane Zentren zu minimieren. Besonders Bedeutung erlangt diese Förderung für Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie Dienstleistungsanbieter in den weniger entwickelten Regionen Bayerns.
Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Standort in einem der definierten EFRE-Schwerpunktgebiete Bayerns haben und den KMU-Status nachweisen. Gefördert werden Investitionen zur Umstellung, Rationalisierung oder grundlegenden Modernisierung sowie Erweiterungen bestehender Produktions- und Dienstleistungsstätten. Die Auswahl erfolgt anhand festgelegter Kriterien: Beitrag zum Wachstum und zur Produktivitätssteigerung, Diversifizierung des Leistungsangebots, marktwirksame Anwendung innovativer Technologien sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und wird über die jeweiligen Bezirksregierungen abgewickelt. Interessierte Unternehmen finden die detaillierten Förderkonditionen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) und im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.
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