Zuschuss

Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnungen - Investitionszuschuss

Investitionszuschuss von 35 % für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen in Wien. Antrag laufend online möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Förderquote: 35%

Förderziel

Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen, die an Hauptstraßen A und B orientiert sind, sowie von Wärmeschutzfenstern zur Verbesserung des Wohnkomforts und zur Lärm- und Energieeffizienzsteigerung.

Förderfähige Ausgaben

  • Nachgewiesene Kosten für Schallschutzfenster
  • Nachgewiesene Kosten für Wärmeschutzfenster

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Wohnung in Wien
  • Wohnräume müssen an Hauptstraße A oder B angrenzen
  • Nachweis der angemessenen Kosten

Beschreibung

Der Investitionszuschuss für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern fördert in Wien die Erneuerung von Fenstern in Wohn- und Schlafräumen, die an Hauptstraßen der Kategorien A und B angrenzen. Mit einer Förderquote von 35 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten werden sowohl Schalldämmung als auch Wärmeschutz unterstützt. Ziel ist die Steigerung des Wohnkomforts durch Reduktion von Verkehrslärm und Energieverlusten. Die Maßnahme trägt dazu bei, städtische Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig langfristig Energie einzusparen sowie CO₂-Emissionen zu senken. Das Budget ist nicht begrenzt, Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Interessiert sind Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen mit Hauptwohnsitz in Wien, deren Wohn- oder Schlafräume direkt an stark befahrene Straßen angrenzen. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses sind der Nachweis des Wohnsitzes oder Aufenthaltsrechts in Wien, die Kostenbelege für die Schall- und Wärmeschutzfenster sowie deren Angemessenheit. Die Magistratsabteilung 50 (MA 50) – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten – bearbeitet die Anträge und steht als zentrale Anlaufstelle für Fragen und Abwicklung zur Verfügung. Durch den laufend geöffneten Online-Prozess können Antragstellende rasch und unkompliziert ihre Förderansuchen einreichen und so aktiv zur Modernisierung und Energieeffizienz sanierungsbedürftiger Bestandswohnungen beitragen.

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