Einstein-Profil-Professur
Internationale Spitzenwissenschaftler:innen erhalten für fünf Jahre Finanzierung von Gehalt sowie Ausstattung (Personal, Sachmittel, Investitionen) mit Perspektive auf Verstetigung durch das Land Berlin.
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Förderkriterien
Förderziel
Gezielte Spitzenberufungen an Berliner Universitäten und öffentlich grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, um Berlin nachhaltig im internationalen Spitzenfeld zu positionieren und Forschungsstrategien umzusetzen sowie neue Forschungsbereiche zu erschließen.
Förderfähige Ausgaben
- Gehälter
- Personalmittel
- Sachmittel
- Investitionen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundausstattung
- Overhead-Kosten
- Nebenkosten
- Umzugskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt: Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Charité – Universitätsmedizin Berlin
- Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglich
- Kandidat:in muss international anerkannte Spitzenwissenschaftler:in sein
- Antrag in englischer Sprache einzureichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Verwendungsrichtlinien
- Zwischenberichtsformular
- Sachberichtsformular
- Kodex der Einstein-Stiftung
- Leitlinien zu Gleichstellung und Diversität
Bewertungskriterien
- Strategische Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Berlin
- Exzellenz der Kandidat:innen
- Verstetigungskonzept
Beschreibung
Mit der Einstein-Profil-Professur werden international anerkannte Spitzenwissenschaftler:innen gezielt an Berliner Universitäten und öffentlich grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen für zunächst fünf Jahre gebunden. Die Förderung umfasst das Gehalt der Professur sowie die Ausstattung in Form von Personalmitteln, Sachmitteln und Investitionen. Anschließend sichert das Land Berlin über ein Verstetigungskonzept die dauerhafte Weiterfinanzierung. Antragstellende Einrichtungen sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin und die Charité – Universitätsmedizin Berlin; Kooperationen mit außeruniversitären Instituten (Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz- und Fraunhofer-Gesellschaft) sind möglich. Ziel ist es, Berlin nachhaltig im internationalen Spitzenfeld zu positionieren, strategische Profilbildungen voranzutreiben und neue Forschungsfelder zu erschließen.
Förderfähig sind ausschließlich Gehälter, personelle Zusatzressourcen, projektspezifische Sachmittel und investive Großgeräte (bis 500.000 €). Nicht förderfähig bleiben Grundausstattung, Overhead- und Nebenkosten sowie Umzugskosten. Die Begutachtung erfolgt anhand der strategischen Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Berlin, der Exzellenz der Kandidat:innen und des geplanten Verstetigungskonzepts. Anträge müssen in englischer Sprache über die zuständigen Ansprechpartner:innen der berechtigten Einrichtungen eingereicht werden und enthalten u. a. Antragsformular, Finanzierungsplan, Verwendungsrichtlinien, Zwischen- und Abschlussberichtsvorlagen, den Kodex der Einstein Stiftung sowie Leitlinien zu Gleichstellung und Diversität. Fristen werden auf der Website der Einstein Stiftung Berlin bekanntgegeben.
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