Einzel- und Projektförderungen in der außerschulischen Jugendarbeit
Förderung von Kursen, Seminaren, Workshops und weiteren Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit im Burgenland für junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr und Jugendorganisationen. Online-Antrag jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kursen, Seminaren, Workshops, Veranstaltungen, kulturellen Aktivitäten, Publikationen, Jugendlagern, Aktivitäten zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträgen zur Sexualerziehung, Forschungsaufträgen sowie Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuerinnen und -betreuern im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Seminarkosten
- Workshops
- Veranstaltungskosten
- Kulturelle Aktivitäten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr
- Organisationen mit jugendlichen Mitgliedern und Bekenntnis zu Demokratie und Verfassung
- Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen, die junge Menschen betreuen
- Organisationen und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Jugendbetreuern
- Gemeinden mit bestelltem Gemeindejugendreferenten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Förderantrag
- Detaillierte Projektdarstellung
- Finanzierungsplan
- Einnahmen-Ausgabenrechnung inkl. Belegaufstellung
- Rechnungs- und Zahlungsbelege
Beschreibung
Im Burgenland wird eine kontinuierliche Förderung für außerschulische Jugendarbeit angeboten, die primär jungen Menschen bis zum 30. Lebensjahr, Jugendorganisationen sowie Einzelpersonen und Jugendbetreuer:innen offensteht. Mit finanziellen Zuschüssen werden vielfältige Maßnahmen unterstützt: Dazu zählen Kurse, Seminare, Workshops, kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen ebenso wie Publikationen, Jugendlager und wissenschaftliche Forschungsaufträge. Besondere Schwerpunkte liegen auf Umwelt- und Naturschutzprojekten, Suchtprävention, Beiträgen zur Sexualerziehung sowie Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuer:innen. Die Antragstellung erfolgt jederzeit online beim Landesjugendreferat Burgenland und sollte vor Projektbeginn oder spätestens sechs Monate nach Abschluss eingereicht werden.
Für eine erfolgreiche Antragsstellung sind eine detaillierte Projektdarstellung, ein Finanzierungsplan sowie eine Einnahmen-Ausgabenrechnung inklusive Belegaufstellung bereitzustellen. Erstattungsfähig sind unter anderem Kurs- und Seminarkosten, Ausgaben für Workshops, Publikationen, Veranstaltungskosten sowie Aufwendungen für Jugendlager und Umweltinitiativen. Voraussetzung für die Förderung ist die Zugehörigkeit zu demokratischen Prinzipien: Organisationen müssen junge Mitglieder haben und ein Bekenntnis zur Verfassung abgeben, Gemeinden benötigen eine:n bestellte:n Gemeindejugendreferent:in. Nach Projektende ist ein Verwendungsnachweis in Form einer abschließenden Rechnungs- und Zahlungsbeleg-Ablage einzureichen. Dieses Förderangebot des Landes zielt darauf ab, Engagement und fachliche Kompetenz in der außerschulischen Jugendarbeit zu stärken und nachhaltige, demokratiefördernde Bildungsprozesse zu ermöglichen.
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