Einzelfallhilfe – Aktion Hilfe für Kinder
Individuelle Unterstützung für Familien mit Kindern und Jugendlichen bei notwendigen Anschaffungen oder Leistungen, wenn die Teilhabe sonst gefährdet ist. Online-Antrag jederzeit möglich; Ausschlüsse z.B. Operationen, Bauumbauten, PKW-Anschaffungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Individuelle Hilfe für Familien, deren finanziellen Mittel nicht ausreichen, um notwendige Therapien, Hilfsmittel oder Teilhabemaßnahmen für Kinder und Jugendliche zu finanzieren und dadurch deren soziale Teilhabe zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Spezial- und Alternativtherapien
- Anschaffung von Hilfsmitteln
- Teilhabemaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Operationen im In- und Ausland
- Haus- und Bauumbauten
- PKW-Anschaffungen
- Delfin-Therapien
- Auslandsgebühren (Geldtransfer)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das unterstützte Kind darf das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung/Behinderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Alltagsbericht (max. 1 Seite)
- Kostenvoranschlag
- Ärztliche Gutachten oder Atteste
- Kinderschutzleitlinie (PDF)
- Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial (PDF)
- Einwilligung zum Wirksamkeitsnachweis (PDF)
Bewertungskriterien
- Finanzielle Situation der Familie
- Medizinische Gutachten und Atteste
- Angemessenheit der veranschlagten Kosten
Beschreibung
Die Einzelfallhilfe der Stiftung „Aktion Hilfe für Kinder“ unterstützt Familien mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um dringend benötigte Therapien, Hilfsmittel oder Teilhabemaßnahmen zu finanzieren. Engagiert in ganz Deutschland, richtet sich dieses Förderangebot an Familien in besonderen Notlagen oder mit gesundheitlich beeinträchtigten Kindern, die ohne zusätzliche Zuschüsse in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt wären. Ein Online-Antrag kann jederzeit eingereicht werden; wichtige Voraussetzungen sind der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit sowie ärztliche Gutachten oder Atteste. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und jungen Menschen eine uneingeschränkte Entwicklung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention zu ermöglichen.
Gefördert werden etwa Spezial- und Alternativtherapien, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, sowie die Anschaffung von Hilfsmitteln und Maßnahmen, die eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Ausgeschlossen sind unter anderem Operationen, Haus- und Bauumbauten, PKW-Anschaffungen, Delfin-Therapien und Auslandsgebühren für Geldtransfers. Über die Bewilligung entscheidet ein ehrenamtlich besetzter Beirat alle zwei Monate anhand der finanziellen Situation der Familie, der Angemessenheit der veranschlagten Kosten und der vorgelegten medizinischen Dokumente. Für den Antrag müssen ein kurzer Alltagsbericht, ein aktueller Kostenvoranschlag sowie die Einwilligungen zur Veröffentlichung von Bildmaterial, zur Wirksamkeitsdokumentation und die Kinderschutzleitlinie eingereicht werden. Dieses transparente Verfahren stellt sicher, dass die Mittel dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden, und junge Menschen nachhaltig gefördert werden.
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