Zuschuss

Einzelfallhilfe – Aktion Hilfe für Kinder

Einzelfallhilfe der Stiftung Aktion Hilfe für Kinder: Unbürokratische Unterstützung für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre mit Behinderungen oder aus finanziell benachteiligten Familien in Deutschland.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Abbau von Barrieren im Alltag durch finanzielle Zuschüsse für Therapien, Hilfsmittel und Maßnahmen zur sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus finanziell eingeschränkten Familien oder mit Behinderungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Spezial- und Alternativtherapien
  • Anschaffung von Spezialgeräten und Hilfsmitteln
  • Maßnahmen zur sozialen Teilhabe

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Operationen im In- und Ausland
  • Haus- und Bauumbauten
  • Weihnachtshilfe für Familien
  • PKW-Anschaffungen
  • Delfin-Therapien
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre
  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit
  • Antrag für noch zu realisierendes Vorhaben (keine rückwirkende Förderung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Ärztliche Gutachten/Atteste
  3. Kosten- und Finanzierungsnachweise
  4. Kinderschutzleitlinie (PDF)
  5. Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial (PDF)
  6. Einwilligung zum Wirkungsnachweis (PDF)

Bewertungskriterien

  • Grad der Hilfsbedürftigkeit
  • Finanzielle Situation der Familie
  • Angemessenheit der veranschlagten Gesamtkosten

Beschreibung

Die Stiftung Aktion Hilfe für Kinder gewährt bundesweit unbürokratische Zuschüsse für individuelle Unterstützungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Insbesondere Familien mit eingeschränkten finanziellen Mitteln sowie junge Menschen mit Behinderungen profitieren von der Einzelfallhilfe, die darauf abzielt, alltägliche Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Gefördert werden unter anderem Spezial- und Alternativtherapien, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, die Anschaffung von spezieller Technik und Hilfsmitteln sowie Maßnahmen zur sozialen Einbindung, wenn andernfalls eine Teilhabe am sozialen Leben gefährdet wäre. Voraussetzung für eine Antragstellung sind der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, ein ärztliches Gutachten und ein Antrag für ein noch zu realisierendes Vorhaben – rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.

Anträge können jederzeit über ein Online-Formular eingereicht werden; der Vereinsbeirat entscheidet alle zwei Monate über eingegangene Gesuche. Maßgebliche Bewertungskriterien sind der Grad der Hilfsbedürftigkeit, die wirtschaftliche Situation der Familie sowie die Angemessenheit der Gesamtkosten. Ausgenommen von der Förderung sind Operationen, Haus- und Bauumbauten, Weihnachts- oder PKW-Hilfen, Delfin-Therapien sowie Gebühren für Geldtransfers ins Ausland. Zur vollständigen Bewerbung gehören neben dem elektronischen Antragsformular ärztliche Atteste, Finanzierungsnachweise, die Kinderschutzleitlinie sowie Einwilligungen zur Veröffentlichung von Bildmaterial und zum Wirkungsnachweis. Diese kontinuierlich verfügbaren Mittel stellen eine schnelle und zielgerichtete Hilfe sicher, um junge Menschen nachhaltig in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

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