Zuschuss

Einzelförderung (Einzelfallhilfe) der Baur’schen Stiftung

Individuelle finanzielle Unterstützung für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25) im Bezirk Altona, z. B. für Lernmaterialien, Instrumente, Kursgebühren oder therapeutische Maßnahmen; Anträge in der Regel über Einrichtungen der Jugendhilfe.

Kinder und Jugendliche Bildung Kultur Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gezielte Einzelförderung bedürftiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener zur Ermöglichung persönlicher Entwicklungs- und Teilhabechancen durch Übernahme von Kosten für Lernmaterialien, Musikinstrumente, Kursgebühren oder therapeutische Maßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Lernmaterialien
  • Instrumente
  • Kursgebühren
  • Therapie- und Behandlungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bedürftigkeit gemäß § 53 AO nachzuweisen
  • Altersgrenze: bis 25 Jahre
  • Wohnsitz im Bezirk Altona
  • Antragstellung über eine Jugendhilfeeinrichtung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Beschreibung des Finanzierungsbedarfs (max. 2 Seiten)
  3. Sozialhilfebescheid oder Nachweis wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit
  4. Gehaltsabrechnung oder Rentenbescheid
  5. Befürwortung einer Jugendhilfeeinrichtung
  6. Meldebestätigung

Beschreibung

Die Einzelförderung der Baur’schen Stiftung bietet bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre mit Wohnsitz im Bezirk Altona umfassende finanzielle Unterstützung. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen reichen Anträge in der Regel über Jugendhilfeeinrichtungen ein, um individuelle Bedarfe zielgerichtet zu decken. Gefördert werden Lernmaterialien, Musikinstrumente, Kursgebühren (z. B. Sprach- oder Tanzunterricht) sowie Therapie- und Behandlungskosten. Die Stiftung übernimmt 100 % der anfallenden Ausgaben, sofern die Bedürftigkeit gemäß § 53 AO nachgewiesen wird. Es besteht keine Antragsfrist – Zuwendungen können fortlaufend beantragt werden –, was flexible Hilfe für persönliche Entwicklungs- und Teilhabechancen ermöglicht.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, eine prägnante Beschreibung des Finanzierungsbedarfs (max. 2 Seiten), der Sozialhilfebescheid oder Nachweis wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide, die Befürwortung einer Jugendhilfeeinrichtung sowie eine Meldebestätigung. Die Förderung richtet sich ausdrücklich an Personen, deren Einkommen oder Bezüge die nach § 53 AO festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Durch den klar strukturierten Antragsprozess und die enge Zusammenarbeit mit Betreuungsträgern stellt die Stiftung sicher, dass jede Förderung passgenau dem individuellen Bedarf entspricht und nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnet.

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