Zuschuss

ELER 2023-2027: Infrastruktur Wald

Förderung der Infrastruktur im Wald in Österreich im Rahmen des ELER 2023-2027. Gefördert werden Errichtung und Instandsetzung von Forststraßen, Anlage von Holzlagerplätzen und Investitionen zum Schutz vor Naturgefahren. Anträge laufend bis 31.12.2027 möglich.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Katastrophenschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Förderquote: 35% - 80%

Förderziel

Das Leistungsangebot \"Infrastruktur Wald\" umfasst die nationale Umsetzung der Intervention 73-03 - Infrastruktur Wald im österreichischen GAP-Strategieplan 2023-2027 und fördert die Errichtung und Instandsetzung von Forststraßen sowie Investitionen in Holzlagerplätze und Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Sachkosten
  • Projektbezogene Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ankauf oder Pachtung von Grundstücken für Holzlagerplätze

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis aller erforderlichen rechtlichen Genehmigungen (z.B. Forstgesetz, Wasserrecht, Naturschutzbestimmungen)
  • Vorlage von Waldbewirtschaftungsplänen bei großen Unternehmen und Betrieben ab 100 ha Waldfläche
  • Das Projekt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Schriftliche Zustimmung des Grundbesitzers bei Nutzungsberechtigten
  • Einreichung technischer Projektunterlagen (Stand der Technik)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Finanzierungsplan
  3. Rechtliche Genehmigungen
  4. Waldbewirtschaftungsplan
  5. Schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers
  6. Technische Projektunterlagen

Bewertungskriterien

  • Bundesweit einheitliches Bewertungsschema

Beschreibung

Im Rahmen des ELER-Programms 2023–2027 fördert das Programm „Infrastruktur Wald“ in allen neun Bundesländern Österreichs die Verbesserung forstlicher Erschließung und Schutzinfrastruktur. Ziel ist die Umsetzung der GAP-Intervention 73-03, mit der vor allem der Neubau und die Instandsetzung von Forststraßen sowie die Anlage von Holzlagerplätzen unterstützt werden. Darüber hinaus werden gezielt Investitionen zur Vorsorge und Abwehr von Naturgefahren wie Hochwasser, Muren oder Lawinen gefördert. Förderberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen und vergleichbare Körperschaften, insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Waldbesitzer:innenvereinigungen, Agrargemeinschaften sowie Gemeinden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in variablen Sätzen von 35 % bis 80 % der anrechenbaren Ausgaben (Investitions-, Sach- und projektbezogene Personalkosten). Antragstellende müssen alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. nach Forst- und Wasserrecht sowie Naturschutzbestimmungen) vorweisen und ab einer Waldfläche von 100 ha Waldbewirtschaftungspläne einreichen. Eine schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers, technische Projektunterlagen nach Stand der Technik sowie bei Naturgefahrenmaßnahmen eine behördliche Bestätigung des öffentlichen Interesses sind ebenso verpflichtend. Projekte dürfen nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sein. Die Einreichung von Projektskizze, Finanzierungsplan, rechtlichen Erlaubnissen, Bewirtschaftungsplan, Grundeigentümerzustimmung und technischen Unterlagen ist jederzeit möglich, längstens bis 31. Dezember 2027 über die Digitale Förderplattform. Interessierte profitieren von einem bundeseinheitlichen Bewertungsschema und fortlaufenden Calls bis zum Fristende.

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