Zuschuss

ELER 2023-2027: Soziale Dienstleistungen - Oberösterreich

ELER-Förderung für Investitionen in soziale Dienstleistungen in Oberösterreich gemäß GAP-Strategieplan 2023-2027. Antragsfrist 01.07.2023 bis 31.12.2027.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich, Wien
Förderquote: 65%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist die Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum, insbesondere für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, Pflege- und Betreuungsangebote sowie psychosoziale Versorgungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben.

Förderfähige Ausgaben

  • Materielle Investitionen
  • Immaterielle Investitionen
  • Planungs- und Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sach- und Personalkosten in Zusammenhang mit der Investition
  • Unbare Eigenleistung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung im ländlichen Gebiet
  • Gesamtkosten nicht höher als 5 Mio. Euro

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellung über die eAMA DFP Plattform
  2. Merkblatt zur Fördermaßnahme 73-11
  3. Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich

Bewertungskriterien

  • Auswahl durch beratendes Gremium auf Basis eines transparenten Verfahrens

Beschreibung

Die Fördermaßnahme des europäischen ELER-Programms unterstützt in der Periode 2023–2027 gezielt gemeinnützige Träger:innen sowie öffentliche Körperschaften in Oberösterreich und Wien. Mit einem Zuschuss von bis zu 65 Prozent fördert sie Investitionen in flexible und dezentrale Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Im Mittelpunkt stehen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Altersgruppe 0–6 Jahre, Pflege- und Betreuungszentren sowie psychosoziale Versorgungsangebote. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben nachhaltig verbessert und ein qualitativ hochwertiges Netzwerk für Kinder, Jugendliche und Menschen in besonderen Notlagen geschaffen.

Gefördert werden Projekte, deren Gesamtkosten 5 Mio. Euro nicht überschreiten und die im ländlichen Gebiet umgesetzt werden. Als förderfähige Ausgaben gelten materielle und immaterielle Investitionen sowie Planungs- und Beratungskosten; unbare Eigenleistungen sowie Sach- und Personalkosten im Zusammenhang mit der Maßnahme sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand eines transparenten Verfahrens durch ein beratendes Gremium. Anträge können vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2027 über die eAMA DFP-Plattform eingereicht werden. Grundlage sind das Merkblatt zur Fördermaßnahme 73-11 und die Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich, die alle relevanten Anforderungen und Unterlagen detailliert beschreiben.

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