Zuschuss

ELW UG-SanEL - Einsatzleitwagen für die Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen. Gefördert wird der Einsatzleitwagen (ELW) der Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (SanEL).

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 165.000 € bzw. 166.000 € mit Satellitenanlage
Förderquote: 100%

Förderziel

Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffung von Einsatzleitwagen
  • Satellitenanlage

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pro Landkreis und kreisfreie Stadt wird ein ELW gefördert
  • Technische Voraussetzungen gemäß rechtlicher Beschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien die Beschaffung von Einsatzleitwagen (ELW) für die Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (SanEL), um die Einsatzfähigkeit in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten nachhaltig zu stärken. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, insbesondere freiwillige Hilfsorganisationen, können jeweils einen ELW pro Gebiet beantragen. Dabei übernimmt der Zuschuss 100 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 165.000 Euro, beziehungsweise 166.000 Euro bei Einbau einer Satellitenanlage. Gefördert werden sowohl das Fahrzeug selbst als auch die satellitenbasierte Kommunikationstechnik, um die Einsatzleitung in Katastrophensituationen mit zuverlässiger Daten- und Sprachübermittlung auszustatten. Technische Voraussetzungen und weitere Details sind den rechtlichen Vorgaben der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien zu entnehmen.

Der Antragsprozess erfolgt jährlich bis zum 15. Mai über das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und die zuständigen Regierungsbehörden, die in Abstimmung mit Landesverbänden der freiwilligen Hilfsorganisationen die förderberechtigten Gliederungen festlegen. Ein einfacher Online-Zuwendungsantrag genügt, um die Mittelbeantragung zu starten. Ziel der Maßnahme ist es, die Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit der Sanitätseinsatzleitung in Notfällen und Verletztensammelstellen deutlich zu verbessern und so die Abwehr von Katastrophen wirkungsvoll zu unterstützen. Durch diese Förderung wird gewährleistet, dass alle bayerischen Regionen gleichermaßen von moderner Einsatzleitungstechnik profitieren und ihre Einsatzstrukturen langfristig optimieren können.

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