Emmy & Karl Kaus-Preis der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur
Preisgeld 7.500 Euro, Vergabe in unregelmäßigen Abständen, für Personen oder Personengruppen mit besonderen Verdiensten für den Schutz freilebender Tiere oder die Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren in Menschenhand. Vorschläge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung besonderer Verdienste um den Schutz freilebender Tiere und um die Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren, die in Menschenhand gehalten werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorschlag mit aussagekräftigen Informationen zur Person bzw. Personengruppe und ihrem Wirken
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorschlag mit Informationen zur Person und ihrem Engagement
Bewertungskriterien
- Praktischer Naturschutz und Artenschutz
- Forschung zu Wildtierschutz und Tierschutz
- Publizistische Beiträge
- Politisches Engagement für Natur- und Tierschutz
- Innovative Ansätze zur Erhaltung der Tierwelt
Beschreibung
Die Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur vergibt bundesweit den renommierten Emmy & Karl Kaus-Preis an Einzelpersonen sowie Personengruppen, die sich in herausragender Weise dem Schutz freilebender Tiere oder der Verbesserung der Lebensbedingungen in Menschenhand gehaltener Tiere verschrieben haben. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 7.500 Euro dotiert und wird in unregelmäßigen Abständen vergeben. Vorschläge können jederzeit eingereicht werden und richten sich insbesondere an engagierte Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Vereine. Ziel ist, das Engagement im Tierschutz, Artenschutz, Umwelt- und Klimaschutz zu würdigen und innovative Ansätze zur Erhaltung der Tierwelt zu fördern.
Für die Preisvergabe sind aussagekräftige Informationen zur nominierten Person bzw. Personengruppe sowie deren fachliches Wirken Voraussetzung. Bewertet werden praktische Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen, Forschungsbeiträge zu Wildtier- und allgemeinen Tierschutzthemen, publizistische Arbeiten in Druck und Medien, politisches Engagement sowie innovative Konzepte zur Bewahrung der Biodiversität. Der Stiftungsvorstand entscheidet nach § 7 der Satzung in freiem Ermessen über die Vergabe und die Höhe des Preisgeldes. Die Einreichung der Vorschläge erfolgt formlos in schriftlicher Form; es sind keine festen Fristen zu beachten. Damit leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zu langfristigem Tier- und Naturschutz auf Bundesebene und honoriert außergewöhnliche Verdienste zum Wohle aller Lebewesen.
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