Energieeffizienz Brandenburg
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg zur Investition in energieeffiziente Prozesse und Anlagen mit Ziel einer jährlichen CO2-Einsparung von mindestens 5 t.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung investiver Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse in Unternehmen mit dem Ziel, den Endenergieverbrauch um mindestens 15 % bzw. die CO2-Emissionen um mindestens 15 % zu reduzieren und eine jährliche Mindesteinsparung von 5 t CO2-Äquivalenten zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durch externen Gutachter
- Empfehlung der geplanten Maßnahme zur vorrangigen Umsetzung im Auditbericht
- Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder der CO2-Emissionen um mindestens 15 %
- Nachgewiesene Mindesteinsparung von 5 t CO2-Äquivalenten pro Jahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Energieauditbericht gemäß DIN EN 16247
- Antragsformular der ILB
Beschreibung
Das Programm Energieeffizienz Brandenburg richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie an Stadtwerke und Versorgungsunternehmen im Land Brandenburg. Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse. Ziel ist eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs oder der CO₂-Emissionen um jeweils mindestens 15 % sowie eine jährliche Mindesteinsparung von 5 t CO₂-Äquivalenten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durch einen externen Gutachter. Die im Auditbericht empfohlene Maßnahme muss vorrangig umgesetzt werden und anhand der Auditberechnungen die geforderten Einsparziele nachweisen. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die investiven Aufwendungen für die Optimierung von Prozess- und Anlagentechnik.
Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt wird. Anträge können fortlaufend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Für die Antragstellung sind der vollständige Energieauditbericht gemäß DIN EN 16247 sowie das offizielle Antragsformular der ILB einzureichen. Das Förderprogramm wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Brandenburg verantwortet und zielt darauf ab, die Energieeffizienz in der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu steigern und den Klimaschutz voranzutreiben.
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