Zuschuss

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Bundesweite Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz und der Landschaftspflege. Zuschuss für Projekte, die neue Technologien und Verfahren praktisch umsetzen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Verfahren im Naturschutz und der Landschaftspflege mit Modellcharakter, um Forschungsergebnisse praxisnah anzuwenden und Natur sowie Landschaft in Deutschland zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren
  • Vorhaben mit Modellcharakter
  • Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland
  • Durchführung des Vorhabens in Deutschland
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Antrag

Beschreibung

Das Förderprogramm Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege unterstützt bundesweit innovative Projekte, die neuartige Technologien und Verfahren direkt in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Als Zuschuss fördert es Vorhaben mit Modellcharakter, die Forschungsergebnisse anschaulich umsetzen und eine Anstoßwirkung im gesamten Bundesgebiet entfalten. Interessierte profitieren von einer kontinuierlichen Einreichungsmöglichkeit und können Fördermittel für Maßnahmen zur Pflege, Entwicklung und zum Schutz natürlicher Lebensräume beantragen. Ziel ist es, praxisnahe Erkenntnisse zu gewinnen und daraus belastbare Empfehlungen für einen breiten Transfer im Naturschutz abzuleiten.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, darunter Kommunen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände sowie gemeinnützige Organisationen. Ausgeschlossen sind Länder. Voraussetzungen sind unter anderem ein noch nicht begonnenes Vorhaben, die Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland und die Umsetzung beispielhafter Verfahren mit Modellcharakter. Für die Antragstellung werden eine Projektskizze und ein formeller Antrag benötigt, die beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden. Durch die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) entsteht so eine Plattform für zukunftsweisende Naturschutzkonzepte.

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