Zuschuss

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg

Förderung aus dem ESF Plus in Baden-Württemberg zur Stärkung von Beschäftigungschancen, sozialer Inklusion und Weiterbildung im Programmzeitraum 2021–2027.

Arbeit Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Stärkung der Beschäftigungschancen benachteiligter Personen auf dem Arbeitsmarkt, Förderung sozialer Integration, Unterstützung von Bildung und lebenslangem Lernen sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Honorarkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Grundstücken und Immobilien

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Baden-Württemberg
  • Projektzielsetzungen im Einklang mit den Zielen des ESF Plus
  • Einreichung aller erforderlichen Formulare und Nachweise

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular ESF Plus
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Lebensläufe der Projektleitung

Bewertungskriterien

  • Passgenauigkeit zu den Zielen des ESF Plus
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis

Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg fördert im Programmzeitraum 2021–2027 gezielt Maßnahmen zur Stärkung von Beschäftigungschancen, sozialer Integration und lebenslangem Lernen. Mit einem Zuschussprogramm werden Projekte unterstützt, die benachteiligten Jugendlichen und Erwachsenen – darunter Arbeitsuchende, Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Geflüchtete und Migrant:innen – den Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern. Ziel ist es, Armut und soziale Ausgrenzung zu reduzieren sowie nachhaltige Strukturen zur Chancengleichheit aufzubauen. Teilnehmende profitieren von passgenauen Förderangeboten, die den Erwerb von Kompetenzen, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Regionen vorantreiben.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie Existenzgründer:innen mit Sitz oder Tätigkeit in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind Projekte, die den Zielen des ESF Plus entsprechen und nach Vorlage aller erforderlichen Formulare und Nachweise eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Honorarkosten; dagegen bleibt die Anschaffung von Grundstücken und Immobilien ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt nach Passgenauigkeit zu den Programmzielen, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sowie dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Benötigt werden unter anderem das Antragsformular ESF Plus, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Lebensläufe der Projektleitung. Die Antragseinreichung ist vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 möglich und bietet die Gelegenheit, integrative und sozial wirksame Projekte im Land zu realisieren.

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