Zuschuss

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Förderung innovativer Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau. Zuschüsse bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen gesonderter Ausschreibungen möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: bis zu 100 %

Förderziel

Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau. Gefördert werden die wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben), Fachgutachten, Initiativen und Fachveranstaltungen sowie die Dokumentation guter Beispiele.

Förderfähige Ausgaben

  • Wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben)
  • Fachgutachten
  • Initiativen und Fachveranstaltungen
  • Dokumentation guter Beispiele

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus
  • Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland

Beschreibung

Das bundesweite Förderprogramm für experimentellen Wohnungs- und Städtebau unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen in den Bereichen Städtebau & Stadterneuerung sowie Infrastruktur. Initiator:innen aus Hochschulen, Instituten, Unternehmen und weiteren Forschungseinrichtungen können Modellvorhaben ins Leben rufen, die wissenschaftlich begleitet werden. Neben der Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben werden Fachgutachten erstellt, Initiativen und Fachveranstaltungen organisiert und gute Beispiele umfassend dokumentiert. Durch die systematische Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse entsteht ein wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung wohnungs- und stadtpolitischer Strategien und zum nachhaltigen Wissenstransfer in die Praxis.

Gefördert wird ausschließlich als Zuschuss, der je nach Ausschreibung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt. Anträge müssen in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland und unter Einbezug relevanter Akteur:innen des Wohnungs- und Städtebaus gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen gesonderter Ausschreibungen, deren Fristen individuell ausgeschrieben werden. Interessierte Initiator:innen erhalten ausführliche Informationen und Einreichungsmodalitäten beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, das das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betreut. Durch die Kombination von Forschung, Praxis und interdisziplinärem Austausch leistet das Programm einen wertvollen Beitrag zur innovativen Gestaltung zukunftsweisender Siedlungsstrukturen.

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