Fachhochschulen - Förderung - Landesbeitrag zum Betriebsaufwand
Förderung der akkreditierten und bundesseitig geförderten Studiengänge der Fachhochschule Technikum Kärnten zur Abdeckung des Betriebsaufwands in Kärnten. Einbringung der Jahresbilanz bis Ende Juni des Folgejahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung der Betriebsaufwendungen der akkreditierten und bundesseitig geförderten Studiengänge an der Fachhochschule Technikum Kärnten durch einen Landesbeitrag.
Antragsberechtigt
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderzusage des Bundes
- Förderzusage der Standortgemeinde
- Akkreditierung der Studiengänge
- Budget nach Kostenstellen und Schwerpunkte des jeweiligen Studienjahres
- Kostenstellenbudget je Studienjahr nach Standorten und Kostenart
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderzusage des Bundes
- Förderzusage der Standortgemeinde
- Akkreditierung der Studiengänge
- Budget nach Kostenstellen und Schwerpunkte des jeweiligen Studienjahres
- Kostenstellenbudget je Studienjahr nach Standorten und Kostenart
- Ansuchen um Auszahlung des Finanzierungsanteils exkl. MTD-H für das jeweilige Jahr
- Widmungserklärung für den jeweiligen Zeitraum
- Bilanz des jeweiligen Jahres
Beschreibung
Die Fachhochschulen-Förderung in Kärnten stellt einen Landesbeitrag zur Deckung des Betriebsaufwands akkreditierter und bundesseitig geförderter Studiengänge der Fachhochschule Technikum Kärnten bereit. Dabei richtet sich die Zuschussleistung ausschließlich an die gemeinnützige Privatstiftung der FH Kärnten und trägt zur langfristigen Sicherung der Ausbildungsqualität in den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung bei. Die Finanzierung erfolgt auf Basis eines Regierungssitzungsakts und ergänzt Bundeszuwendungen sowie kommunale Förderzusagen. Durch die fortlaufende Fördermöglichkeit wird eine nachhaltige Planungssicherheit gewährleistet und ermöglicht eine passgenaue Budgetierung der Kostenstellen nach Standorten und Studienjahrgängen. Die Datengrundlage bildet dabei die Jahresbilanz des jeweiligen Förderjahres, die bis spätestens Ende Juni des Folgejahres eingereicht werden muss.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist neben der Bundes- und Gemeindeförderzusage die Akkreditierung der Studiengänge sowie ein detailliertes Kostenstellenbudget, das Schwerpunkte des jeweiligen Studienjahres ausweist. Ein förmliches Ansuchen um Auszahlung des Finanzierungsanteils (exklusive MTD-H für medizinisch-technische und Hebammenstudiengänge) und eine verbindliche Widmungserklärung für den Förderzeitraum sind ebenso Bestandteil der Antragsunterlagen. Die Prüfung und Bewilligung erfolgt im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch die Abteilung 6 – Bildung und Sport des Amtes der Kärntner Landesregierung. Die kontinuierliche Bereitstellung dieses Zuschusses unterstützt die FH Technikum Kärnten dabei, ihre Studienprogramme auf hohem Niveau zu betreiben und den Studierenden eine zeitgemäße, praxisorientierte Ausbildung anzubieten.
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