Zuschuss

Fachkräfte-/Lehrausbildungen (Förderung von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - FLA

Berufsbegleitende Lehrausbildungen für Zeitarbeitskräfte in der Metall- und Elektrotechnik sowie anderen Gewerken. Jährlich stehen 200 Plätze zur Verfügung. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung berufsbegleitender Lehrgänge zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung mit Schwerpunkt im Bereich Metall- und Elektrotechnik sowie weiteren gewerblichen Fachrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurs- und Prüfkosten
  • Kosten für Unterlagen
  • diverse Gebühren
  • Lohn- und Gehaltskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bereits anderweitig geförderte Kosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen mit mindestens einer Zeitarbeitskraft in einem unaufgelösten Arbeits-/Dienstverhältnis ab Beginn bis zum Ende der Ausbildung
  • Registrierung des Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmens im SWF-Onlineportal
  • Vollständige bzw. fristgerechte Einzahlung der Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung)
  2. Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung)
  3. Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
  4. unterschriebene Datenschutz-Einwilligungserklärung der Zeitarbeitskraft
  5. Versicherungsdatenauszug der Zeitarbeitskraft
  6. Dienstvertrag und aktuelle Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG
  7. ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen der Zeitarbeitskraft
  8. Rechnung(en) der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
  9. Zahlungsnachweis(e)
  10. Teilnahmebestätigung(en)
  11. Lehrabschlussprüfungszeugnis
  12. Zeugnisse/Zertifikate (wenn vorhanden)
  13. Optional: Praxisnachweis(e)
  14. Optional: Lohn-/Gehaltszettel bei Vergütung von Lohnkosten
  15. Optional: Begründung bei E-Learning oder Überschreitung von Fördergrenzen
  16. De-minimis-Erklärung
  17. Eventuell ÖGK-Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen (FLA) unterstützen gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in ganz Österreich dabei, Zeitarbeitskräfte berufsbegleitend auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorzubereiten. Schwerpunkt bildet die Metall- und Elektrotechnik, darüber hinaus sind Ausbildungsplätze in weiteren gewerblichen Fachrichtungen, etwa Betriebslogistik oder Büroberufen, möglich. Pro Jahr stehen 200 Plätze zur Verfügung, die als Zuschuss für Kurs-, Prüf- und Unterlagenkosten sowie Lohn- und Gehaltsaufwendungen gewährt werden. Die Ausbildung dauert zwölf Monate und kann von Unternehmen ab 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 beantragt werden, sofern die Sozial- und Weiter­bildungsfonds-Beiträge fristgerecht einbezahlt wurden.

Förderberechtigt sind Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen mit mindestens einer Zeitarbeitskraft in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis über die gesamte Ausbildungsdauer. Die Registrierung im SWF-Onlineportal und die vollständige Einzahlung der SO-Beiträge gem. § 22d AÜG sind Voraussetzung. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Firmenbuchauszug und Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung), Angebots- und Rechnungsunterlagen der Bildungseinrichtung, Dienstvertrag sowie Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG, Erhebungsbogen, Zahlungsnachweise, Teilnahme­bestätigungen und das Lehrabschlussprüfungszeugnis. Optional können Praxisnachweise, Lohn- bzw. Gehaltszettel, Begründungen für E-Learning oder Fördergrenzenüberschreitungen sowie eine De-minimis-Erklärung und eine ÖGK-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Fachkräftequote und die Verbesserung der Erwerbsbeteiligung durch qualifizierte Lehrabschlüsse.

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