Fachkräfte-/Lehrausbildungen (Förderung von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - FLA
Berufsbegleitende Lehrausbildungen für Zeitarbeitskräfte in der Metall- und Elektrotechnik sowie anderen Gewerken. Jährlich stehen 200 Plätze zur Verfügung. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung berufsbegleitender Lehrgänge zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung mit Schwerpunkt im Bereich Metall- und Elektrotechnik sowie weiteren gewerblichen Fachrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Prüfkosten
- Kosten für Unterlagen
- diverse Gebühren
- Lohn- und Gehaltskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits anderweitig geförderte Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen mit mindestens einer Zeitarbeitskraft in einem unaufgelösten Arbeits-/Dienstverhältnis ab Beginn bis zum Ende der Ausbildung
- Registrierung des Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmens im SWF-Onlineportal
- Vollständige bzw. fristgerechte Einzahlung der Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) gem. § 22d AÜG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung)
- Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung)
- Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- unterschriebene Datenschutz-Einwilligungserklärung der Zeitarbeitskraft
- Versicherungsdatenauszug der Zeitarbeitskraft
- Dienstvertrag und aktuelle Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG
- ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen der Zeitarbeitskraft
- Rechnung(en) der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Zahlungsnachweis(e)
- Teilnahmebestätigung(en)
- Lehrabschlussprüfungszeugnis
- Zeugnisse/Zertifikate (wenn vorhanden)
- Optional: Praxisnachweis(e)
- Optional: Lohn-/Gehaltszettel bei Vergütung von Lohnkosten
- Optional: Begründung bei E-Learning oder Überschreitung von Fördergrenzen
- De-minimis-Erklärung
- Eventuell ÖGK-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die Fachkräfte-/Lehrausbildungen (FLA) unterstützen gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in ganz Österreich dabei, Zeitarbeitskräfte berufsbegleitend auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorzubereiten. Schwerpunkt bildet die Metall- und Elektrotechnik, darüber hinaus sind Ausbildungsplätze in weiteren gewerblichen Fachrichtungen, etwa Betriebslogistik oder Büroberufen, möglich. Pro Jahr stehen 200 Plätze zur Verfügung, die als Zuschuss für Kurs-, Prüf- und Unterlagenkosten sowie Lohn- und Gehaltsaufwendungen gewährt werden. Die Ausbildung dauert zwölf Monate und kann von Unternehmen ab 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 beantragt werden, sofern die Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beiträge fristgerecht einbezahlt wurden.
Förderberechtigt sind Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen mit mindestens einer Zeitarbeitskraft in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis über die gesamte Ausbildungsdauer. Die Registrierung im SWF-Onlineportal und die vollständige Einzahlung der SO-Beiträge gem. § 22d AÜG sind Voraussetzung. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Firmenbuchauszug und Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung), Angebots- und Rechnungsunterlagen der Bildungseinrichtung, Dienstvertrag sowie Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG, Erhebungsbogen, Zahlungsnachweise, Teilnahmebestätigungen und das Lehrabschlussprüfungszeugnis. Optional können Praxisnachweise, Lohn- bzw. Gehaltszettel, Begründungen für E-Learning oder Fördergrenzenüberschreitungen sowie eine De-minimis-Erklärung und eine ÖGK-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Fachkräftequote und die Verbesserung der Erwerbsbeteiligung durch qualifizierte Lehrabschlüsse.
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