Familiengeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege
Tägliche finanzielle Unterstützung für Angehörige von Patienten in Anstaltspflege wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit in Wien. Das Familiengeld beträgt 1,6 % der Bemessungsgrundlage für den ersten Angehörigen und 0,4 % für jeden weiteren, maximal jedoch 2,8 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Patienten während längerer Unfallheilbehandlung durch finanzielle Leistung an ihre anspruchsberechtigten Angehörigen bei Anstaltspflege infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anstaltspflege als Unfallheilbehandlung auf Kosten des Unfallversicherungsträgers oder nach einem Arbeitsunfall bzw. wegen einer Berufskrankheit auf Kosten des Krankenversicherungsträgers
- Kein Bezug einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. kein Weiterbezug von mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge
- Kindergartenkinder, Schülerinnen, Schüler und Studierende sind ausgeschlossen
Beschreibung
Das Familiengeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege bietet in Wien eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung für Angehörige von Personen, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stationär behandelt werden. Anspruchsberechtigte nahestehende Personen erhalten täglich einen Zuschuss in Höhe von 1,6 % der monatlichen Bemessungsgrundlage für die erste berechtigte Person und jeweils 0,4 % für jede weitere, wobei die Gesamtleistung maximal 2,8 % beträgt. Fehlen geeignete Familienangehörige, so wird stattdessen ein Taggeld in Höhe von 1 % gewährt. Kindergartenkinder sowie Schülerinnen, Schüler und Studierende sind vom Leistungsbezug ausgenommen.
Mit diesem Zuschussziel wird sichergestellt, dass die häusliche Versorgung in Zeiten längerer Unfallheilbehandlung nicht an finanziellen Hürden scheitert. Voraussetzungen sind die Durchführung der Anstaltspflege auf Kosten des Unfallversicherungsträgers oder auf Kosten der Krankenversicherung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sowie der Verzicht auf den Bezug einer gesetzlichen Pension oder auf mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachleistungen. Der Antrag kann fortlaufend gestellt werden, wodurch eine rasche Absicherung im Bedarfsfall gewährleistet bleibt. Diese Regelung stärkt die soziale und gesundheitliche Versorgung von Betroffenen und ihren Familien in Wien, ohne bürokratischen Mehraufwand durch feste Fristen.
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