Filmfonds Wien
Förderung der Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen in Wien; Anträge jederzeit möglich, unbegrenzt gültig.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Kino- und Fernsehproduktionen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Wien in kultureller, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Förderfähige Ausgaben
- Projektentwicklungskosten
- Herstellungskosten
- Verwertungskosten
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte Bewerber*innen
- Nachweis kultureller Effekt
- Nachweis Wiener Filmbrancheneffekt
- angemessener Eigenanteil
- Vorhaben ohne Filmfondsförderung nicht finanzierbar
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungskonzept
- Drehbuch/Drehkonzept
- Stab- und Besetzungslisten
- Nachweis Wiener Filmbrancheneffekt
Bewertungskriterien
- kultureller Effekt
- Wiener Filmbrancheneffekt
- Geschlechtergleichstellung
- Nachhaltigkeitsaspekte
- wirtschaftliche Verwertbarkeit
Beschreibung
Der Filmfonds Wien unterstützt kontinuierlich die Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Kino- und Fernsehproduktionen in der Stadt Wien. Gesuche können jederzeit eingereicht werden und bleiben unbegrenzt gültig. Gefördert werden künstlerisch und filmwirtschaftlich qualifizierte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Stellen und Gründer:innen, die einen nachweisbaren kulturellen Effekt und Wiener Filmbrancheneffekt erzielen. Ziel ist die Stärkung Wiens als international profilierter Film- und Medienstandort durch innovative Spielfilme, Dokumentationen und Serienformate. Dabei wird besonderer Wert auf Gender-Budgeting, Gendergleichstellung sowie auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte gelegt, die im Sinne des österreichischen Umweltzeichens „Green Producing in Film und Fernsehen“ umgesetzt werden sollen.
Förderfähige Ausgaben umfassen Projektentwicklungskosten, Herstellung- und Verwertungskosten, Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten. Nicht förderbar sind Immobilienanschaffungen und Schuldenausgleich. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen unabhängig vom Wohnsitz, sofern eine Betriebsstätte in Wien nachgewiesen wird. Produktionsfirmen und Nachwuchs-Teams mit Schwerpunkt auf Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund werden besonders berücksichtigt. Erforderliche Unterlagen sind Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzierungskonzept, Drehbuch oder -konzept, Stab- und Besetzungslisten sowie der Nachweis des Wiener Filmbrancheneffekts. Die unabhängige Jury beurteilt nach kulturellem Effekt, geschlechtergerechter Besetzung, Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Sobald Förderzusage und Gesamtfinanzierung gesichert sind, wird ein Rechtsverbindlicher Fördervertrag abgeschlossen und das Logo des Filmfonds Wien in allen Publikationen verlangt.
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