Finanzielle Hilfen für Familien in Not
Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt Berliner Familien, Alleinerziehende, getrennt Erziehende und Schwangere in außergewöhnlichen finanziellen Notlagen. Anträge können jederzeit über eine Beratungsstelle gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung finanzieller Hilfen zur Sicherung des Wohnraums, Wohnungsausstattung, besonderen Heil- und Hilfsmitteln, Therapiekosten, Baby-Erstausstattung sowie in Einzelfällen zinsloser Darlehen zur Überbrückung außergewöhnlicher Notlagen bei Familien, Alleinerziehenden, getrennt Erziehenden und Schwangeren mit Wohnsitz in Berlin.
Förderfähige Ausgaben
- Leistungen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
- Wohnungsausstattung (z. B. Möbel)
- besondere Heil- und Hilfsmittel
- besondere Therapiekosten
- Baby-Erstausstattung
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin
- Nachweis außergewöhnlicher finanzieller Notlage
- Antragstellung über eine zugelassene Beratungsstelle
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular der Beratungsstelle
- Nachweis des Wohnsitzes in Berlin
- Belege über Notlage (z. B. Mietvertrag, Kostenvoranschläge, ärztliche Atteste)
Bewertungskriterien
- Ausmaß der finanziellen Notlage
- Bedarfsnachweis für die beantragte Leistung
- Vorrangige Leistungen anderer Träger
Beschreibung
Die Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin gewährt kontinuierlich finanzielle Zuschüsse an Berliner Familien, Alleinerziehende, getrennt Erziehende und Schwangere in außergewöhnlichen Notlagen. Ziel der Förderung ist die Sicherung und Ausstattung des Wohnraums, die Bereitstellung besonderer Heil- und Hilfsmittel sowie die Übernahme von Therapiekosten. Darüber hinaus werden Leistungen zur Baby-Erstausstattung sowie in begründeten Einzelfällen zinslose Darlehen zur Überbrückung vorübergehender finanzieller Krisen gewährt. Gefördert werden Privatpersonen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Berlin, die mindestens ein wirtschaftlich unselbstständiges Kind versorgen oder Angehörige mit Behinderung bzw. Pflegebedarf betreuen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis einer außergewöhnlichen finanziellen Notlage und die Antragstellung über eine zugelassene Beratungsstelle. Förderfähige Ausgaben umfassen Ausgaben zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, Wohnungsausstattung (z. B. Möbel), besondere Heil- und Hilfsmittel, Therapiekosten, Baby-Erstausstattung sowie gegebenenfalls Reisekosten. Die Bewertung erfolgt anhand des Ausmaßes der finanziellen Notlage, des konkreten Bedarfsnachweises und der Berücksichtigung vorrangiger Leistungen anderer Träger. Für die Antragseinreichung sind das ausgefüllte Antragsformular der Beratungsstelle, ein Wohnsitznachweis in Berlin sowie Belege zur Notlage (z. B. Mietvertrag, Kostenvoranschläge, ärztliche Atteste) erforderlich. Da Fördergesuche fortlaufend gestellt werden können, bietet die Förderung eine flexible und schnelle Entlastung in akuten Belastungssituationen.
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