Finanzielle Unterstützungen - Stipendien
Der Österreichische Integrationsfonds unterstützt Migrant/innen und Flüchtlinge in Österreich ohne staatliche Studienförderung finanziell bei ihrem Studium und der Arbeitsmarktintegration. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch finanzielle Unterstützungen fördert der Österreichische Integrationsfonds Migrant/innen (langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige) und Flüchtlinge (Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte), die in Österreich keine staatliche Studienförderung erhalten, beim Absolvieren ihres Studiums und der Integration in den Arbeitsmarkt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Österreich
- Soziale Bedürftigkeit
- Gültige Zulassung zu einer Universität oder Fachhochschule in Österreich
- Erstmalige Inskription vor dem 30. Lebensjahr (ausgenommen Nostrifizierungsstudierende)
- Nachweislich erfolgreicher Studienfortgang
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Identitätsnachweis
- Nachweis des Aufenthalts in Österreich
- Meldezettel
- Nachweis der sozialen Bedürftigkeit (Einkommensnachweis)
- Antragsrelevante Dokumente und Kopien (z.B. Zulassungs-/Nostrifizierungsbescheid, Sammelzeugnis, Lebenslauf)
Beschreibung
Der Österreichische Integrationsfonds gewährt bundesweit Zuschüsse im Spannungsfeld von Aus- und Weiterbildung, Migration, Bildung sowie Arbeit & Soziales. Als Ergänzung zur staatlichen Studienförderung unterstützt das Programm Migrant:innen und Flüchtlinge dabei, akademische Qualifizierung mit erfolgreicher Arbeitsmarktintegration zu verbinden. Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sowie Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die an einer österreichischen Hochschule immatrikuliert sind, profitieren von bedarfsorientierten Zuwendungen. Durch die Kombination aus Studien- und Integrationsförderung wird ein Beitrag zu gesellschaftlicher Teilhabe und zur Stärkung interkultureller Kompetenzen geleistet.
Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Erstanmeldung jünger als 30 Jahre gewesen sind, einen nachweislich erfolgreichen Studienfortschritt vorlegen und soziale Bedürftigkeit belegen können. Wesentliche Voraussetzungen umfassen einen rechtmäßigen und unbefristeten Aufenthalt in Österreich, eine gültige Zulassung zur Hochschule sowie die budgetäre Deckung der Förderung. Relevante Unterlagen sind Identitätsnachweis, Meldezettel, Einkommensnachweise sowie Zulassungs- oder Nostrifizierungsbescheid, Sammelzeugnis und Lebenslauf. Die Entscheidung erfolgt fallweise unter dem Subsidiaritätsprinzip; eine parallele Förderung durch andere Stellen schließt eine Zuwendung aus. Seit dem 2. Mai 2019 können Anträge fortlaufend und unbefristet eingereicht werden, sodass auch kurzfristige Bedarfe abgedeckt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal des Fonds oder schriftlich. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht, da die Vergabe im Rahmen der vorhandenen Budgetmittel erfolgt.