Zuschuss

Finanzielle Unterstützungen - Stipendien

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und Flüchtlinge mit finanziellen Stipendien beim Studium und der Integration in den Arbeitsmarkt. Anträge sind fortlaufend möglich.

Bildung Migration Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Durch finanzielle Unterstützungen fördert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) Migrant/innen (langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige) und Flüchtlinge (Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte), die in Österreich keine staatliche Studienförderung erhalten, beim Absolvieren ihres Studiums und der Integration in den Arbeitsmarkt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Langfristige Aufenthaltsberechtigung als Drittstaatsangehörige/r
  • Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte
  • Kein Anspruch auf staatliche Studienförderung in Österreich

Beschreibung

Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) bietet bundesweit finanzielle Zuschüsse in Form von Stipendien für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte an, die in Österreich keinen Anspruch auf staatliche Studienförderung haben. Mit fortlaufend möglichen Anträgen unterstützt der ÖIF sowohl das Absolvieren von Studiengängen als auch die erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Fördermaßnahme richtet sich an Privatpersonen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung und erfüllt das Ziel, Bildungschancen zu erweitern und den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Innerhalb eines jährlich aktualisierten Budgets erfolgt die Auszahlung der Stipendien direkt an die Antragstellenden.

Durch die Gewährung dieser Zuschüsse leistet der ÖIF einen wichtigen Beitrag für ein vielfältiges und nachhaltiges Zusammenleben in Österreich. Die finanzielle Entlastung ermöglicht es Migrant:innen und Geflüchteten, sich auf ihr Studium zu konzentrieren sowie Sprach- und Orientierungskurse bis zum Sprachniveau C1 in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Partner:innen fördert der ÖIF integrative Maßnahmen und übernimmt die operative Abwicklung der Förderverfahren. Die Anforderungen umfassen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung als Drittstaatsangehörige:r, den Status als Asylberechtigte:r oder subsidiär Schutzberechtigte:r sowie den Ausschluss von staatlichen Studienförderungen. Mit dieser Förderinitiative trägt der ÖIF zur Chancengleichheit und zum fachlichen Ausbau von Kompetenzen bei, die für ein erfolgreiches Berufsleben in Österreich essenziell sind.

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