Sonstige

Flächenangebot für Naturschutzmaßnahmen (unverbindliches Flächenangebot)

Land- oder forstwirtschaftliche Flächen können der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unverbindlich für Naturschutzmaßnahmen angeboten werden. Formular einzureichen per Post, Fax, Telefon oder E-Mail, Anfragen jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Zweck ist die Ermöglichung und Umsetzung kooperativer Naturschutzmaßnahmen im Rheinland durch die Bereitstellung von Land- oder forstwirtschaftlichen Flächen in Treuhand oder langfristiger Pacht.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis land- oder forstwirtschaftlicher Eigentums- oder Pachtverhältnisse
  • Bereitschaft zur langfristigen Bereitstellung oder Treuhand von Flächen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Datenbogen für ein unverbindliches Flächenangebot

Bewertungskriterien

  • Art und Größe der angebotenen Fläche
  • Eignung der Fläche für Naturschutzmaßnahmen
  • Langfristige Verfügbarkeit oder Treuhandvereinbarung

Beschreibung

Im Rahmen des Flächenangebots für Naturschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen können private Eigentümer:innen und Unternehmen land- oder forstwirtschaftliche Flächen unverbindlich der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zur Verfügung stellen. Ziel ist die Förderung kooperativer Naturschutzprojekte im Rheinland durch Überlassung in Treuhand oder langfristiger Pacht. Interessierte reichen einen ausgefüllten Datenbogen per Post, Fax oder E-Mail ein – Anfragen sind jederzeit möglich. Die Stiftung prüft dabei die Eignung der Flächen für biologische Vielfalt und Klimaschutz sowie deren Größe und Lage.

Förderberechtigt sind Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, die die Bereitstellung ihrer Parzellen dauerhaft oder über einen definierten Treuhandvertrag sicherstellen möchten. Voraussetzung ist der Nachweis land- oder forstwirtschaftlicher Eigentums- oder Pachtverhältnisse sowie die Bereitschaft, Flächen langfristig für Naturschutzmaßnahmen freizustellen. Bei der Bewertung stehen die ökologische Eignung, die Ausdehnung des Gebiets und die Verbindlichkeit der Überlassung im Vordergrund. Der ausgefüllte Formularbogen bildet die Grundlage für die Projektplanung, ohne dass damit finanzielle Leistungen verknüpft sind. Dieses Angebot eröffnet langfristig wirkungsvolle Partnerschaften zwischen Landschaftsnutzer:innen und der Stiftung und trägt so zum Erhalt und zur Entwicklung artenreicher Kulturlandschaften bei.

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