Förderprogramm 2026 „Gottesdienstlandschaften neu denken“
Programm zur Förderung neuer Gottesdienstformen in der EKHN mit zwei Phasen: 20 Schnellstarter-Prämien à 500 € und anschließender Zusatzförderung von bis zu 10 000 €; Anträge bis 01.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Entwicklung innovativer Gottesdienstformen in Gemeinden, Nachbarschaftsräumen, Dekanaten und Initiativen der EKHN zur Stärkung spiritueller Angebote, zur Ansprache neuer Zielgruppen wie junge Menschen, Familien und kirchlich Distanzierte sowie zur nachhaltigen geistlichen Weiterentwicklung.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare externer Referentinnen und Referenten
- Kosten für externe Expertinnen und Experten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in der EKHN
- Antragstellung bis 01.12.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Verwendungsnachweis (Schnellstarter-Prämie)
Bewertungskriterien
- Kreativität und Mut der Idee
- Potenzial zur Ansprache neuer Zielgruppen
- Nachhaltigkeit und geistliche Weiterentwicklung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Gottesdienstlandschaften neu denken“ der Stiftung Gemeinde im Aufbruch in Hessen richtet sich exklusiv an gemeinnützige Organisationen der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN). Über eine Laufzeit von 16 Monaten werden innovative Gottesdienstformate mit einer 100%-igen Zuschussförderung unterstützt. In der ersten Phase erhalten die 20 schnellsten Antragsteams eine Schnellstarter-Prämie von bis zu 500 € für die konzeptionelle Erprobung mutiger Impulse. Anschließend wählt ein Kuratorium ein bis drei Vorhaben für eine Zusatzförderung in Höhe von bis zu 10 000 € aus. Anträge können formlos bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht werden; Voraussetzung ist die Tätigkeit innerhalb der EKHN.
Gefördert werden insbesondere Projekte, die neue Zielgruppen wie junge Menschen, Familien oder kirchlich Distanzierte ansprechen, Räume für Begegnung eröffnen und Glauben zeitgemäß vermitteln. Als förderfähige Ausgaben gelten Honorare für externe Referent:innen und Expert:innen. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Kreativität und Mut der Idee, Potenzial zur Ansprache neuer Zielgruppen sowie Nachhaltigkeit und geistliche Weiterentwicklung. Zur Antragstellung sind neben einem formlosen Antrag eine Projektbeschreibung und im Falle der Schnellstarter-Prämie ein Verwendungsnachweis einzureichen. Durch die Förderung sollen Gemeinden, Nachbarschaftsräume, Dekanate und übergemeindliche Initiativen gestärkt werden, zukunftsfähige Gottesdienstlandschaften zu gestalten und spirituelle Angebote nachhaltig weiterzuentwickeln.
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