Förderprogramm BioMeth Bayern – Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas-/Biomethanleitungen
Förderung von umweltfreundlichen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas-/Biomethanleitungen in Bayern zur direkten Nutzung von Biogas vor Ort und Einspeisung von Biomethan. Zuschüsse bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt auf den Ausbau umweltfreundlicher Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas-/Biomethanleitungen in Bayern ab, um die Direktnutzung von Biogas vor Ort zu ermöglichen sowie Biomethan für Strom-, Wärme- und Kraftstofferzeugung bereitzustellen und dadurch jährlich bis zu 9.000 t CO₂ einzusparen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Biogasaufbereitungsanlage und Umbauten bestehender Anlagen
- Biogasspezifische Anlagenteile
- Bauliche Anlagen und Erschließung
- Planungskosten (bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten)
- Investitionskosten für Biogas-/Biomethanleitungen und Gasübergabestationen gemäß § 33 GasNZV
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung (kein Abschluss verbindlicher Verträge vor Bewilligung)
- Planungsleistungen vor Antragstellung zulässig
- Anlage muss in Bayern errichtet und 6 Jahre zweckgebunden betrieben werden
- Nachweis von Gaslieferverträgen für mind. 3 Jahre für 100 % des prognostizierten Energieverkaufs
- Auslastung der Biogasaufbereitungsanlage ≥ 4.380 Vollbetriebsstunden/Jahr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Entwurf des Antragsformulars mit Projektbeschreibung
- Ausgefüllte Anlage "Einsatzstoffe"
- Ausgefüllte Anlage "CO₂-Minderung"
- Kostenplan (Schätzwerte ausreichend)
- Digitaler Lageplan
Beschreibung
Das Förderprogramm BioMeth Bayern unterstützt die Errichtung und Umrüstung von umweltfreundlichen Biogasaufbereitungsanlagen sowie den Bau von Biogas- und Biomethanleitungen in Bayern. Ziel ist die Direktnutzung von Biogas vor Ort und die Einspeisung von Biomethan zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff. Gefördert werden Investitionskosten zu 30–40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 800.000 € je Projekt. Damit lassen sich pro Jahr bis zu 9.000 t CO₂ einsparen. Anträge können fortlaufend bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) eingereicht werden. Ein Vorhabensbeginn ist erst nach Bewilligung zulässig; Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden. Die Anlagen müssen in Bayern errichtet und über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren zweckgebunden betrieben werden. Weitere Voraussetzungen sind u. a. eine prognostizierte Auslastung von mindestens 4.380 Betriebsstunden pro Jahr, Methanemissionen ≤ 0,2 % sowie die Einhaltung nachhaltiger Biomassestandards gemäß EU-Richtlinie 2018/2001.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Existenzgründer:innen mit einem Vorhabenstandort in Bayern. Zuwendungsfähige Kosten umfassen neben spezifischen Anlagenteilen auch bauliche Erschließung, Umbauten bestehender Biogasanlagen sowie Planungsleistungen (bis zu 10 % der Investitionskosten). Für Biogas- bzw. Biomethanleitungen werden Festbeträge von 100 €/m Trassenlänge und 50.000 € pro Gasübergabestation gewährt. Mit der Antragstellung sind ein digitaler Lageplan, ein Kostenplan sowie ausgefüllte Anlagen zur CO₂-Minderung und den eingesetzten Biomassen vorzulegen. Das Programm bietet damit eine praxisnahe Finanzierungslösung zur Stärkung der erneuerbaren Energien in Bayern.
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