Förderprogramm Inhouse-Schulungen (Kommunale Digitallotsen)
Förderprogramm der Digitalakademie@bw zur Qualifizierung kommunaler Mitarbeitender und Förderung interkommunaler Zusammenarbeit durch bis zu 3-tägige Inhouse-Schulungen; 50 % Zuschuss bis zu 1.700 € pro Schulungstag.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Qualifizierung kommunaler Mitarbeitender in Digitalisierungsthemen und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit durch bedarfsgerechte Inhouse-Schulungen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Inhouse-Schulungen (Dienstleisterhonorare)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme nur als interkommunaler Zusammenschluss (z. B. zwei Kommunen unter 20.000 Einwohnern oder Kommune mit Kreis)
- Abschluss eines Online-Weitergabevertrags über service-bw
- Maximal eine Teilnahme je Kommune
- Mindestanzahl von 10 teilnehmenden Personen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Formular zum Abschluss des Weitergabevertrags
Beschreibung
Das Förderprogramm „Inhouse-Schulungen“ der Digitalakademie@bw unterstützt kommunale Einrichtungen in Baden-Württemberg bei der praxisnahen Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung. Interkommunale Zusammenschlüsse aus mindestens zwei Kommunen bzw. Kommunen mit Land- oder Stadtkreisen können bedarfsgerechte Inhouse-Schulungen aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen wählen. Die Maßnahmen umfassen bis zu drei Schulungstage und werden mit einem Anteil von 50 % gefördert, höchstens 1.700 € pro Tag. Somit ergibt sich eine maximale Fördersumme von 5.100 € je Schulungsprojekt. Ziel ist es, den fachlichen Austausch zwischen Kommunen zu intensivieren, digitale Kompetenzen nachhaltig zu verankern und die Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg zu stärken.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in interkommunaler Kooperation, die mindestens zehn Teilnehmende mobilisieren und pro Kommune nur einmalig am Programm teilnehmen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Online-Weitergabevertrags über das service-bw-Portal. Eigenanteile werden unter den beteiligten Kommunen gleichmäßig geteilt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; ein fester Stichtag entfällt. Die förderfähigen Ausgaben umfassen ausschließlich Honorare für externe Schulungsdienstleister. Durch die Kombination von individuell auswählbaren Modulen und flexiblen Schulungsformaten fördert das Programm nicht nur die digitale Transformation der Verwaltung, sondern auch die nachhaltige Vernetzung kommunaler Akteur:innen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.