Zuschuss

Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau

Städtische Zuschüsse für den Neubau von sozial gefördertem Mietwohnraum bei Miet- und Belegungsbindung von mindestens 25 Jahren; Antragstellung über die L-Bank als Grundlage für die städtische Förderung.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Ziel des Programms ist es, durch finanzielle Anreize für am Wohnungsmarkt tätige Personen und Unternehmen die Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum zu fördern und so dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, entgegenzuwirken.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubaukosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Neubau von gefördertem Mietwohnraum
  • Miet- und Belegungsbindung von mindestens 25 Jahren
  • Antragstellung bei der L-Bank
  • Standort in der Stadt Bretten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinien zur Förderung des Sozialen Mietwohnungsbaus
  2. Antragsformular Neubau (Merkblatt Neubau)
  3. Antragsformulare Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
  4. Merkblatt Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Beschreibung

In Baden-Württemberg greift das Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau der Stadt Bretten gezielt in den angespannten Wohnungsmarkt ein, um preisgünstigen Mietwohnraum langfristig zu sichern. Durch städtische Zuschüsse für den Neubau von sozial gefördertem Mietwohnraum bei einer Miet- und Belegungsbindung von mindestens 25 Jahren werden private und gewerbliche Bauträger sowie Unternehmen und sonstige Akteure am Wohnungsmarkt finanziell entlastet. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen und dem bestehenden Mangel wirksam entgegenzuwirken. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und stützt sich auf eine vorab erfolgte Antragstellung bei der L-Bank, welche die Grundlage für die städtische Förderung bildet. Anträge können ganzjährig gestellt werden und bieten damit flexible Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Gefördert werden ausschließlich Neubaukosten im Bereich Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau, sofern sich das Bauvorhaben in der Stadt Bretten befindet. Neben der Voraussetzung einer Miet- und Belegungsbindung über mindestens 25 Jahre müssen Antragstellende die Richtlinien zur Förderung des Sozialen Mietwohnungsbaus sowie das Antragsformular Neubau (Merkblatt Neubau) und die Antragsformulare Begründung von Miet- und Belegungsbindungen einreichen. Das Programm richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die den geförderten Wohnraum dauerhaft miet- und belegungsgebunden bereitstellen. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit garantiert dabei Planungssicherheit und trägt dazu bei, dass nachhaltige und soziale Wohnkonzepte realisiert werden können.

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