Zuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)

Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Unterstützung besonderer Initiativen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie in der ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Unterstützung von Projekten und Initiativen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz sowie ländliche Entwicklung im Freistaat Sachsen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkungsstätte in Sachsen

Beschreibung

Das Förderprogramm „Besondere Initiativen“ (RL BesIn/2021) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unterstützt innovative Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Träger:innen gemeinnütziger Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, öffentlicher und Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände und Vereine können im Freistaat Sachsen finanzielle Zuschüsse beantragen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, beispielgebende Projekte zur Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks, zum Erhalt der Biodiversität und zur nachhaltigen Stärkung des ländlichen Raums zu fördern. Durch die Kombination von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen sollen langfristige Effekte für Klimaresilienz und regionale Wertschöpfung erzielt werden.

Das Programm bietet fortlaufend Fördermöglichkeiten für Initiativen und kommunale Einrichtungen mit Sitz oder Wirkungsstätte in Sachsen. Gefördert werden Vorhaben, die einen nachweisbaren Beitrag zu Energieeffizienz, Ressourcenschonung oder naturnaher Landbewirtschaftung leisten. Bewerber:innen können Zuschüsse für Planungs- und Durchführungsphasen ihrer Projekte erhalten. Die Auswahl erfolgt auf Basis der fachlichen Qualität, der regionalen Bedeutung und des Innovationsgrades der beantragten Maßnahmen. Insbesondere Kooperationen zwischen mehreren Akteur:innen aus dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Bildungssektor werden begrüßt. Durch transparente Verfahren und die enge Begleitung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wird sichergestellt, dass die geförderten Initiativen zum nachhaltigen Fortschritt des Freistaates Sachsen beitragen.

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