Zuschuss

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Förderung eines nachhaltigen kommunalen Flächenmanagements in Schleswig-Holstein zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Anträge sind bis 31.12.2026 vor Maßnahmenbeginn möglich.

Umwelt-/Naturschutz Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.09. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: Maximal 320.000 € im Förderzeitraum
Förderquote: 50% - 90%
Projektdauer: 24 - 60 Monate

Förderziel

Unterstützung eines zeitlich befristeten nachhaltigen kommunalen Flächenmanagements in Schleswig-Holstein, um die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag abzusenken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Personalnebenkosten
  • Reisekosten
  • Informationstechnik
  • projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bereits vor Förderbeginn etablierte Stellen oder Projekte
  • Verpflegungs- und Bewirtungsausgaben
  • Repräsentationsausgaben
  • Kosten für Gäste und Referenten
  • Finanzierungskosten und Kreditzinsen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller muss Kreis oder kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein sein
  • Gesamtfinanzierung über die Projektlaufzeit sicherstellen
  • Keine Förderung für bereits etablierte Stellen oder Projekte
  • Maximal eine Personalstelle pro Kreis oder kreisfreie Stadt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung

Beschreibung

In Schleswig-Holstein fördert das Land Kreise, kreisfreie Städte sowie kommunale und regionale Gesellschaften mit einem zeitlich befristeten, nachhaltigen Flächenmanagement. Ziel ist es, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag zu senken. Gefördert werden strategische Ansätze wie flächensparendes Bauen, Aktivierung von Baulücken und Recycling brachliegender Flächen. Der Zuschuss unterstützt Personal- und Sachkosten kommunaler Flächenmanager:innen in den Themenfeldern Umwelt- und Naturschutz, Städtebau & Stadterneuerung, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Infrastruktur & Städtebau. Die Anträge sind bis zum 31.12.2026 vor Maßnahmenbeginn einzureichen.

Die Förderung erstreckt sich über eine Projektdauer von 24 bis 60 Monaten und beträgt maximal 320.000 € pro Zuwendungsempfänger:in. Die Förderquote liegt in den ersten beiden Jahren bei bis zu 90 %, im dritten Jahr bei 75 % und in Jahr vier sowie fünf bei 50 % der förderfähigen Kosten. Diese umfassen Personalkosten, Personalnebenkosten, Reisekosten, Informationstechnik, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit sowie anteilige Ausgaben für Leitung und Verwaltung. Antragsberechtigt sind Kommunen, die eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachweisen; bestehende Stellen oder bereits etablierte Projekte sind ausgeschlossen und pro Kreis bzw. kreisfreie Stadt ist nur eine Personalstelle förderfähig. Für die Antragstellung werden ein Zuwendungsantrag, eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung benötigt. Dieses Förderinstrument leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein.

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