Zuschuss

Förderrichtlinien Jugendarbeit der Kreisstadt Bergheim

Förderung der freiwilligen Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe/Jugendarbeit gemäß § 74 SGB VIII in Bergheim. Zuschüsse für Ferien- und Freizeitangebote, Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendverbände und Gruppenräume. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 5 € pro Tag und Teilnehmer (Ferienfreizeiten)
Förderquote: 100%
Projektdauer: 28 Monate

Förderziel

Die Förderlinie bezweckt die Unterstützung und Begleitung junger Menschen durch finanzielle Zuschüsse, um Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit anzuregen, zu fördern und einen partnerschaftlichen Dialog zwischen Jugendamt, Jugendverbänden und freien Trägern zu ermöglichen. Gefördert werden Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsangebote, Jugendverbandsprojekte, Gruppenräume und ehrenamtlich geführte Jugendfreizeiteinrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten (Betreuerzuschuss)
  • Sachausgaben für Materialien und Geräte
  • Infrastrukturkosten für Gruppenräume

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Veranstaltungen schulischer und kommerzieller Art
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Träger nach § 75 SGB VIII oder Nachweis freiheitlicher Jugendarbeit
  • Betätigung im Stadtgebiet Bergheim

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag (kombinierter Antrag/Verwendungsnachweis)
  2. Teilnehmer-Betreuer-Leiterliste
  3. Programm/Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Bestätigung der Sonderzuschussberechtigung (falls zutreffend)

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Leitziele und Schwerpunktthemen des KJFP
  • Zielgruppenansprache und Teilnahmerücklauf
  • Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung

Beschreibung

Die Förderrichtlinien Jugendarbeit der Kreisstadt Bergheim unterstützen gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine in Nordrhein-Westfalen dabei, freiwilliges Engagement im Bereich der Jugendhilfe gemäß § 74 SGB VIII zu stärken. Rund um die Uhr können Anträge für Ferien- und Freizeitangebote, Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendverbandsprojekte sowie Ausstattung und Betrieb von Gruppenräumen gestellt werden. Gefördert werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, einen Freiwilligendienst leisten oder ohne eigenes Einkommen sind, ebenso ehrenamtlich Engagierte, Betreuer:innen und Leitungspersonen. Die Kreisstadt Bergheim fördert Maßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu 28 Monaten zu 100 % der nachgewiesenen Kosten, etwa 5 € pro Tag und Teilnehmer:in bei Ferienfreizeiten. Einen zusätzlichen Zuschlag erhalten sozial benachteiligte Teilnehmende und Gruppenräume bis zu 800 €. Infrastrukturmaßnahmen wie Strom-, Wasser- oder Abfallentsorgung können auf Antrag zusätzlich unterstützt werden. Ausschlussgründe sind rückwirkende Kosten und schulische oder kommerzielle Veranstaltungen.

Die Förderlinie zielt darauf ab, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu beleben, einen partnerschaftlichen Dialog zwischen Jugendamt, Jugendverbänden und freien Trägern zu fördern und die Partizipation junger Menschen zu stärken. Anträge sind jederzeit möglich und bedürfen eines kombinierten Antrags/Verwendungsnachweises, einer Teilnehmer-Betreuer-Leiter:innen-Liste, einer Programm- bzw. Projektbeschreibung, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie, wenn erforderlich, der Bestätigung der Sonderzuschussberechtigung. Die Kreisstadt Bergheim übernimmt die fachliche Beratung und gewährleistet gemeinsam mit den Trägern, dass alle Maßnahmen den Leitlinien des Kinder- und Jugendförderplans entsprechen, um vielfältige, inklusive und demokratische Bildungs- und Freizeitangebote vor Ort zu realisieren.

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