Förderung Berufsschüleraustausch deutsch-französisches Abkommen
Förderung von deutsch-französischen Schulpartnerschaften an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg zur Pflege der kulturellen Beziehungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Pflege der Deutsch-Französischen Kulturbeziehungen auf dem Gebiet der beruflichen Schulen durch Förderung von grenzüberschreitenden Schüleraustauschen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berufliche Schule in Baden-Württemberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Merkblatt zum Programm
Beschreibung
Die Förderung des deutsch-französischen Berufsschüleraustauschs in Baden-Württemberg unterstützt öffentliche Einrichtungen dabei, grenzüberschreitende Kooperationen zwischen beruflichen Schulen in Deutschland und Frankreich zu etablieren und auszubauen. Ziel dieser Zuschüsse ist die Pflege und Vertiefung der kulturellen Beziehungen im Rahmen schulischer Partnerschaften. Indem Lernende beider Länder direkte Einblicke in unterschiedliche Ausbildungsstrukturen und Arbeitspraxen erhalten, werden interkulturelle Kompetenzen gestärkt und das gegenseitige Verständnis nachhaltig gefördert. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass Schulträger und Verantwortliche flexibel und bedarfsgerecht planen können. Die Fördermaßnahme wird durch das Land Baden-Württemberg bereitgestellt und ist im Themenfeld Bildung sowie Aus- und Weiterbildung verankert.
Berechtigt sind alle beruflichen Schulen in Baden-Württemberg, die Austauschprogramme mit französischen Partnerschulen durchführen möchten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die formelle Trägerschaft als öffentliche Einrichtung und die Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars sowie des Merkblatts zum Programm. Als Zuschuss deckt die Förderung Reisekosten, Programmpauschalen und organisatorische Aufwendungen ab, um den Austausch möglichst barrierearm zu gestalten. Interessierte Schulen finden alle Unterlagen zur Antragstellung sowie detaillierte Hinweise zur Abrechnung auf den Seiten des Regierungspräsidiums. Durch die kontinuierlich geöffneten Fristen bietet sich ein unkomplizierter Einstieg in internationale Projekte, die letztlich zur Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit im Handwerks- und Dienstleistungsbereich beitragen.
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