Förderung Berufsschüleraustausch deutsch-französisches Abkommen
Förderung von Deutsch-Französischen Schulpartnerschaften für berufliche Schulen in Baden-Württemberg. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Pflege der Deutsch-Französischen Kulturbeziehungen auf dem Gebiet der Beruflichen Schulen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berufliche Schule in Baden-Württemberg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Deutsch-französischer Schülergruppenaustausch Formular
Beschreibung
Die Förderung Berufsschüleraustausch deutsch-französisches Abkommen richtet sich an berufliche Schulen in Baden-Württemberg und unterstützt den Aufbau sowie die Pflege grenzüberschreitender Schulpartnerschaften. Mit einem einmaligen Zuschuss werden mehrtägige Austauschprojekte gefördert, in deren Mittelpunkt die Stärkung der deutsch-französischen Kulturbeziehungen im beruflichen Bildungsbereich steht. Eine kontinuierliche Antragsstellung ermöglicht Institutionen, ihre Kooperationen flexibel zu planen und individuell zu gestalten. Als förderfähige Einrichtungen gelten staatliche und private berufliche Schulträger, die internationale Begegnungen zwischen Auszubildenden und Lehrenden initiieren.
Interessierte berufliche Schulen reichen den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Formular Deutsch-französischer Schülergruppenaustausch für berufliche Schulen ein. Die Einreichung erfolgt formlos und ist nicht an feste Fristen gebunden: Anträge können jederzeit beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Voraussetzung ist die formelle Zugehörigkeit zu einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg. Durch die Förderung werden nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch interkulturelle Fähigkeiten der Teilnehmer:innen gefördert. Die Maßnahme trägt dazu bei, nachhaltige Partnerschaften aufzubauen und junge Menschen für europäische Zusammenarbeit zu begeistern.
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