Förderung Bildende Kunst - Foto
Das Land Vorarlberg fördert Bildende Kunst, Fotografie und Neue Medien mit Direktförderungen für Projekte, Ausstellungen, Publikationen, Jahresbeiträge, Startstipendien, Galerieförderung, Atelierförderung und Kunstankäufe. Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung im Bereich Bildende Kunst, Foto und Neue Medien zur Unterstützung von Projekten, Ausstellungen, Publikationen, Jahresförderungen, Stipendien, Galerieförderung, Atelierförderung und Kunstankauf.
Förderfähige Ausgaben
- Projekt- und Ausstellungskosten
- Publikationskosten
- Stipendien
- Ateliermiete und -errichtung
- Kunstankäufe
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorarlberger Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Foto und Neue Medien
- Bedeutsamer Bezug zur Vorarlberger Kunstszene
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Unterlagen gemäß Antragsformular (z.B. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, künstlerischer Lebenslauf)
Bewertungskriterien
- Qualität der künstlerischen Leistung
- Relevanz für Vorarlberger Kunstszene
- Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit des Projekts
Beschreibung
Das Programm Förderung Bildende Kunst – Foto eröffnet Kunstschaffenden in Vorarlberg kontinuierlich die Möglichkeit, Projekte aus den Bereichen Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und Neue Medien finanziell zu realisieren. Gefördert werden künstlerische Vorhaben wie Ausstellungen, Publikationen und Jahresbeiträge ebenso wie Startstipendien für Nachwuchs, Galerienprogramme, Ateliermieten oder Atelierneubauten sowie Kunstankäufe. Anträge können jederzeit eingereicht werden, die Kunstkommission tagt quartalsweise zur Begutachtung. Antragstellende – ob Privatperson, gemeinnützige Organisation, Unternehmen oder öffentliche Einrichtung – müssen eine enge Verknüpfung mit der Vorarlberger Kunstszene nachweisen, wobei auch extern tätige Kunstschaffende mit signifikantem Vorarlberg-Bezug förderwürdig sind. Die zuständige Abteilung Kultur im Amt der Vorarlberger Landesregierung gewährleistet mit klaren Leitlinien und transparenten Abläufen eine professionelle Betreuung der Anfragen.
Entscheidend für die Bewilligung sind die künstlerische Qualität, die Relevanz für das regionale Kunstleben sowie die Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit des Vorhabens. Um eine fundierte Beurteilung zu ermöglichen, ist dem vollständig ausgefüllten Antragsformular eine detaillierte Projektbeschreibung samt Finanzierungsplan sowie ein aktueller künstlerischer Lebenslauf beizulegen. Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben und richten sich nach den im Landeshaushalt bereitgestellten Mitteln. Ergänzend sichert die Kunstkommission mit fachkundiger Beratung eine hohe künstlerische Qualität. Das Programm lädt Kunstschaffende dazu ein, ihre kreativen Ideen und Konzepte weiterzuentwickeln, die Vorarlberger Kulturlandschaft zu bereichern und mit zukunftsorientierten Projekten neue Impulse zu setzen.
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