Förderung der Andreas-Gärtner-Stiftung (Spendenanträge / Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung)
Die Andreas-Gärtner-Stiftung unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung unbürokratisch durch finanzielle Zuschüsse für Therapien, Hilfsmittel, Umbauten und soziale Einrichtungen. Anträge sind formlos per persönlichem Brief einzureichen; Ausschüttung erfolgt einmal jährlich Anfang Dezember.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung durch finanzielle Zuschüsse für Therapien, Hilfsmittel, Umbauten und soziale Einrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Therapiekosten
- Hilfsmittel
- Umbaukosten
- Mobilitätshilfen
- Assistenzhunde
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloser Antrag per persönlichem Brief
- Nachweis der geistigen Behinderung durch Schwerbehindertenausweis bzw. Krankenbericht (nicht älter als sechs Monate)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie der Geburtsurkunde
- aktuelles Foto
- Krankenbericht (nicht älter als sechs Monate)
- Anschrift/Telefonnummer der Betreuungseinrichtung
- Kostenvoranschlag
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse/Telefonnummer)
Beschreibung
Die Andreas-Gärtner-Stiftung vergibt jährlich finanzielle Zuschüsse an Privatpersonen mit geistiger Behinderung in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ziel ist eine unbürokratische Förderung von Therapien, Hilfsmitteln, Umbauten und sozialen Einrichtungen. Begünstigt werden Ausgaben für Delphin-, Adeli- und Petö-Therapie ebenso wie für behindertengerechte Fahrräder, Plattformlifte, Pflegebetten oder Assistenzhunde. Spendenanträge sind formlos in einem persönlichen Brief einzureichen; Einsendeschluss für die jährliche Entscheidung ist September/Oktober. Die Stiftung legt großen Wert darauf, dass sämtliche Fördermittel direkt dort ankommen, wo sie benötigt werden, und verzichtet auf Verwaltungskosten. Die Ausschüttung der Zuwendungen erfolgt jeweils Anfang Dezember.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der geistigen Behinderung durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen aktuellen Krankenbericht (nicht älter als sechs Monate). Dem Antrag hinzufügen lassen sich Kopien der Geburtsurkunde, ein aktuelles Foto, ein Kostenvoranschlag sowie die Kontaktdaten der betreuenden Einrichtung und persönliche Kontaktmöglichkeiten. Gefördert werden neben klassischen Therapiekosten auch Mobilitätshilfen, Umbaukosten für barrierefreie Wohnbereiche und allgemeine finanzielle Unterstützung. Angehörige erhalten durch die Stiftung die notwendige Planungssicherheit, um langfristige Projekte umzusetzen und die Selbstständigkeit zu stärken. Die Kombination aus unbürokratischem Verfahren und gezielter Mittelvergabe macht diese Förderung zu einer wertvollen Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Umfeld.
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