Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)
Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in Brandenburg und Berlin mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Unterstützung von Investitionen, Besatzmaßnahmen, Umweltleistungen, Forschung und Informationskampagnen. Anträge jährlich bis 31.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stabilisierung und Entwicklung des Binnenfischerei- und Aquakultursektors im Land Brandenburg/Berlin.
Förderfähige Ausgaben
- Produktive Investitionen
- Besatzmaßnahmen
- Fischereiliche Infrastruktur
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Umweltleistungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau neuer Häfen
- Anschaffung von Fischereifahrzeugen
- Eigenleistungen
- Anschaffung gebrauchter Anlagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Stammsitz und Betriebsstätte in Brandenburg
- Gesamtinvestition nicht über 200 000 €
- Vorhabenbeginn nach Antragstellung
- Einhalten der Zweckbindungsfrist
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Teichbuch
- Bankverbindung
- Eigenbetriebserklärung
Bewertungskriterien
- Punktesystem gemäß EMFAF-Priorität 1 und 2
- Fachliche Relevanz
- Innovationsgehalt
Beschreibung
Das Programm „Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)“ unterstützt in Brandenburg und Berlin etablierte und aufstrebende Aquakultur– und Binnenfischereibetriebe. Gefördert werden produktive Investitionen in moderne Ausrüstungen, Besatzmaßnahmen samt wissenschaftlicher Begleitung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Infrastrukturverbesserung. Speziell in der Karpfenteichwirtschaft honoriert das Programm umweltschonende Teichpflegemaßnahmen (Pflegeplan A) und gezielte Arten– und Biotopschutzmaßnahmen (Pflegeplan B). Zuschüsse von 40 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, fördern die Entwicklung innovativer Verfahren und tragen zur langfristigen Stabilisierung des Binnenfischerei– und Aquakultursektors bei. Unternehmende jeder Größenordnung, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Brandenburg können jährlich bis zum 31. Oktober ihren Antrag über das digitale Antragssystem des LELF einreichen.
Ein umfassender Kosten– und Finanzierungsplan, Nachweise zur fachlichen Kompetenz sowie projektbezogene Indikatoren für Energieeffizienz und Artenvielfalt sind Bestandteil der Antragsunterlagen. Der Verwendungsnachweis erfolgt jeweils zum 31. März des Folgejahres. Durch die Verknüpfung von Forschung, Informationskampagnen und Umweltleistungen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zum Klima– und Naturschutz. Die Antragstellenden nehmen vor Einreichung Kontakt zur Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auf, um Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen und ihr Vorhaben optimal auf die Förderkriterien des Europäischen Meeres-, Fischerei– und Aquakulturfonds (EMFAF) auszurichten.
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