Zuschuss

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in Brandenburg und Berlin mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Unterstützung von Investitionen, Besatzmaßnahmen, Umweltleistungen, Forschung und Informationskampagnen. Anträge jährlich bis 31.10. möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Beratung Unternehmensfinanzierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Alle Größen
Förderquote: 40% - 100%

Förderziel

Stabilisierung und Entwicklung des Binnenfischerei- und Aquakultursektors im Land Brandenburg/Berlin.

Förderfähige Ausgaben

  • Produktive Investitionen
  • Besatzmaßnahmen
  • Fischereiliche Infrastruktur
  • Energieeffizienzmaßnahmen
  • Umweltleistungen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bau neuer Häfen
  • Anschaffung von Fischereifahrzeugen
  • Eigenleistungen
  • Anschaffung gebrauchter Anlagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Stammsitz und Betriebsstätte in Brandenburg
  • Gesamtinvestition nicht über 200 000 €
  • Vorhabenbeginn nach Antragstellung
  • Einhalten der Zweckbindungsfrist

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Teichbuch
  4. Bankverbindung
  5. Eigenbetriebserklärung

Bewertungskriterien

  • Punktesystem gemäß EMFAF-Priorität 1 und 2
  • Fachliche Relevanz
  • Innovationsgehalt

Beschreibung

Das Programm „Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)“ unterstützt in Brandenburg und Berlin etablierte und aufstrebende Aquakultur– und Binnenfischereibetriebe. Gefördert werden produktive Investitionen in moderne Ausrüstungen, Besatzmaßnahmen samt wissenschaftlicher Begleitung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Infrastrukturverbesserung. Speziell in der Karpfenteichwirtschaft honoriert das Programm umweltschonende Teichpflegemaßnahmen (Pflegeplan A) und gezielte Arten– und Biotopschutzmaßnahmen (Pflegeplan B). Zuschüsse von 40 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, fördern die Entwicklung innovativer Verfahren und tragen zur langfristigen Stabilisierung des Binnenfischerei– und Aquakultursektors bei. Unternehmende jeder Größenordnung, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Brandenburg können jährlich bis zum 31. Oktober ihren Antrag über das digitale Antragssystem des LELF einreichen.

Ein umfassender Kosten– und Finanzierungsplan, Nachweise zur fachlichen Kompetenz sowie projektbezogene Indikatoren für Energieeffizienz und Artenvielfalt sind Bestandteil der Antragsunterlagen. Der Verwendungsnachweis erfolgt jeweils zum 31. März des Folgejahres. Durch die Verknüpfung von Forschung, Informationskampagnen und Umweltleistungen leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zum Klima– und Naturschutz. Die Antragstellenden nehmen vor Einreichung Kontakt zur Bewilligungsbehörde des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) auf, um Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen und ihr Vorhaben optimal auf die Förderkriterien des Europäischen Meeres-, Fischerei– und Aquakulturfonds (EMFAF) auszurichten.

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