Zuschuss

Förderung der ASBH-Hamburg-Stiftung (Projektfinanzierung aus Stiftungserträgen)

Projektfinanzierung aus den Erträgen der ASBH-Hamburg-Stiftung zur langfristigen Sicherung von Beratungsstelle, Freizeiten und weiteren Unterstützungsangeboten für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus sowie ihre Familien.

Gesundheit Beratung Soziales Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die ASBH-Hamburg-Stiftung finanziert aus den Erträgen ihres Stiftungsvermögens Beratungsangebote, Freizeit- und Selbsthilfeprojekte sowie Informationen zu Gesundheit, Rehabilitation und Inklusion für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus und deren Familien. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen langfristig zu sichern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Beschreibung

Die ASBH-Hamburg-Stiftung fördert mit den Erträgen ihres Stiftungskapitals gemeinnützige Projekte in der Region Hamburg, die Beratungsangebote, Freizeiten und weitere Unterstützungsleistungen für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus sowie deren Angehörige dauerhaft sichern. Gefördert werden zivilgesellschaftliche Träger, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind. Ziel ist es, Betroffene und deren Familien durch psychosoziale und medizinische Beratung, Rehabilitation, Freizeit- und Selbsthilfeinitiativen zu stärken und damit langfristig ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Anträge auf Projektfinanzierung können jederzeit beim Stiftungsvorstand eingereicht werden und werden projektbezogen geprüft. Die Auswahl erfolgt nach dem Grundsatz einer sparsamen und zweckgebundenen Mittelverwendung gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung.

Die Stiftung unterstützt Vorhaben in den Themenfeldern Gesundheit, soziale Teilhabe, Kinder- und Jugendförderung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Insbesondere werden Beratungsstellen in ihrer Existenz gesichert, inklusive Freizeitmaßnahmen organisiert und Informationsangebote zu Rehabilitation und Inklusion ausgebaut. Durch kontinuierliche Zustiftungen lässt sich das Finanzvolumen erweitern und damit der Wirkungsspielraum vergrößern. Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die ihre Anträge ohne Fristbindung vorlegen können. Der Vorstand der Stiftung entscheidet gemeinsam über die Vergabe der Zuschüsse und sorgt dafür, dass alle Fördermaßnahmen nachhaltig und im Sinne der Stiftungszwecke umgesetzt werden.

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