Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Die Stadt Wien – Bildung und Jugend fördert gemeinnützige Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wien, die die Lebensqualität junger Menschen stärken und ihre Partizipation unterstützen. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Wien mit präventivem Charakter und Partizipationsschwerpunkt, um die positive und kreative Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen (pädagogische Mitarbeiter*innen)
- Sachkosten (Material, Ausstattung)
- Raummiete
- Fortbildung und Supervision
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Schuldenausgleich
- Strafmandate, Mahnspesen, Trinkgelder
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nur gemeinnützige, nicht gewinnorientierte juristische Personen mit Sitz in Wien
- Angebote im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
- Vorhaben im öffentlichen Interesse mit inhaltlichem, institutionellem oder geografischem Wienbezug
- Realistische Kalkulation des Projekts
- Zustimmung zu den Förderrichtlinien und Unterzeichnung mit ID Austria oder Einverständniserklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzplan/Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
- Sachvorhaben/Sachbericht (Formular)
- Einverständniserklärung (bei fehlender ID Austria)
- Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
- Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
Beschreibung
Die Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in Wien richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die jungen Menschen niedrigschwellige, konsumzwangfreie Räume und Zeiten für selbstbestimmte Freizeitgestaltung eröffnen. Projekte mit präventivem Charakter fördern die Lebensqualität von Kinder: und Jugendlichen, stärken deren Demokratiebewusstsein und Partizipation im städtischen Raum. Im Mittelpunkt stehen offene Angebote, in denen Spiel, Sport und kreative Aktivitäten ebenso Platz finden wie gemeinschaftliche Aktionen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Einbindung der Zielgruppe sowie die Entwicklung individueller Interessen und Kompetenzen gelten als ebenso wichtig wie die Förderung ehrenamtlichen Engagements durch Jugendorganisationen und Initiativen vor Ort. Anträge können von allen gemeinnützigen Vereinen, Unternehmen und juristischen Personen mit Sitz in Wien fortlaufend eingebracht werden.
Gefördert werden Personalaufwendungen für pädagogische Mitarbeiter:innen, Sachkosten (Material, Ausstattung), Raummiete sowie Fortbildung und Supervision. Nicht zulässig sind Ausgaben für Immobilienanschaffungen, Schuldenausgleich oder Strafmandate. Voraussetzung ist eine realistische Projektkalkulation, inhaltlicher Bezug zur Stadt Wien sowie die Zustimmung zu den Förderrichtlinien mit ID Austria oder Einverständniserklärung. Zur Antragstellung sind u. a. der Finanzplan, das Formular zum Sachbericht, Einverständniserklärung, Vereinsstatuten und –registerauszug sowie Kopie eines Lichtbildausweises einzureichen. Nach positiver Prüfung durch die Magistratsabteilung Bildung und Jugend (MA 13) erfolgt die Bewilligung per Fördervertrag, die Auszahlung durch Ratenpläne – je nach Fördersumme – und die Abrechnung online. Durch regelmäßige Berichte und Nachweise stellt die Stadt Wien sicher, dass die Fördermittel sparsam, zweckgebunden und effizient zum Nutzen von Kinder: und Jugendlichen verwendet werden.
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