Zuschuss

Förderung der Bernd-Jung-Stiftung

Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche in den Bereichen Sport, Bildung und Soziales in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Anträge für das laufende Jahr jeweils bis zum 31.07. möglich.

Sport Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.07.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Bernd-Jung-Stiftung fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung in den Bereichen Sport, Bildung und Soziales. Vereine und gemeinnützige Organisationen können Anträge für eigene Projekte stellen, um gezielt Maßnahmen in diesen Bereichen zu unterstützen, vorzugsweise in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten (projektbezogen)
  • Projektbezogene Ausgaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reine Baukosten (z.B. Umbau, Renovierung, Kunstrasenanlagen)
  • Reine Personalkosten ohne konkretes Projekt
  • Verbrauchs- und Werbematerialien für Vereine

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verein oder gemeinnützige Organisation
  • Projekte zugunsten von Kindern und Jugendlichen
  • Förderbereich Sport, Bildung oder Soziales
  • Bevorzugt in der Metropolregion Rhein-Neckar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Registerauszug (z.B. Vereinsregister, Handelsregister)
  2. Satzung (falls vorhanden)
  3. Nachweis der Vertretungsberechtigung
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Bernd-Jung-Stiftung unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Durchführung von Projekten zugunsten von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Sport, Bildung und Soziales. Mit einem Ziel, die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern, werden Zuschüsse vergeben, die bevorzugt in der Metropolregion Rhein-Neckar wirksam werden. Förderanträge für das laufende Jahr können jeweils bis zum 31. Juli eingereicht werden. Antragstellende Institutionen haben die Möglichkeit, projektbezogene Sachkosten, Personalkosten und weitere projektbezogene Ausgaben einzureichen, um ihre Vorhaben nachhaltig zu realisieren.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind der Status als eingetragener Verein oder gemeinnützige Organisation, ein Projektkonzept zugunsten von Kinder- und Jugendgruppen sowie die Verortung im Förderbereich Sport, Bildung oder Soziales. Nicht gefördert werden reine Bau- und Renovierungsvorhaben, Personalaufwendungen ohne klar umrissenes Projekt oder Vereinskonsumgüter wie Werbematerialien. Zur Einreichung zählen unter anderem ein aktueller Registerauszug, die Satzung, ein Nachweis der Vertretungsberechtigung sowie eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit. Interessierte Verbände und Initiativen erhalten damit eine zuverlässige Basis, um ihre Angebote für junge Menschen zu stärken und professionell umzusetzen.

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