Zuschuss

Förderung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen

Das Land Burgenland fördert die Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab Pflegestufe 3 durch namhaft gemachte Betreuungskräfte mit einem Zuschuss zu Lohnkosten oder Pensionsleistungen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab Pflegestufe 3 im Burgenland durch namhaft gemachte Betreuungskräfte, jeweils als Zuschuss zu den Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten bei Anstellung über die Pflegeservice Burgenland GmbH oder als Deckung von Pensionsleistungen bis zur Höhe des Gehaltsbandes B1/1.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten
  • Pensionsleistungsbetrag bis zur Höhe des Gehaltsbandes B1/1

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pflegestufe 3 oder höher
  • Wohnsitz im Burgenland
  • Benennung einer Betreuungskraft
  • Dienstverhältnis der Betreuungskraft mit Pflegeservice Burgenland GmbH ODER Pensionsleistung der Betreuungskraft mit Haushaltsnettoeinkommen unter Gehaltsband B1/1

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Pflegestufe
  2. Benennung der Betreuungskraft
  3. Dienstvertrag mit Pflegeservice Burgenland GmbH

Beschreibung

Das Land Burgenland unterstützt pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe 3 im eigenen Bundesland durch einen finanziellen Zuschuss zur privaten Betreuung. Dabei kann zwischen zwei Modellvarianten gewählt werden: Erbringt die namhaft gemachte Betreuungskraft ihre Leistung im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit der Pflegeservice Burgenland GmbH, werden Lohnkosten inklusive aller Lohnnebenkosten gefördert. Alternativ ermöglicht das Programm eine Unterstützung von Pensionsleistungsbeträgen bis zur Obergrenze des Gehaltsbandes B1/1. Die Förderung erfolgt fortlaufend und kann von privat versorgten Pflegebedürftigen mit Wohnsitz im Burgenland jederzeit beantragt werden.

Voraussetzung für die Zuwendung ist die Vorlage eines Nachweises der Pflegestufe, die Benennung einer Betreuungskraft sowie – je nach Modell – ein gültiger Dienstvertrag mit der Pflegeservice Burgenland GmbH oder ein Nachweis über Pensionsleistungen bei geringem Haushaltseinkommen. Nach positiver Förderzusage wird die Auszahlung direkt an die Pflegeservice Burgenland GmbH bzw. an die Betreuungskraft veranlasst. Um die Qualität der Betreuung sicherzustellen, finden regelmäßige Überprüfungen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen statt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei eine fristgerechte Vertragsunterzeichnung innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Förderzusage erforderlich ist. Dieses Angebot richtet sich sowohl an pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe 3 als auch an die eingesetzten Betreuungskräfte und leistet einen wertvollen Beitrag zur Entlastung im Alltag und zur Sicherung einer qualitätsvollen Pflege im Burgenland.

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