Zuschuss

Förderung der Betreuungskosten für nicht besuchspflichtige Kinder

Zuschuss für Familien in Salzburg zu den Kostenbeiträgen für nicht besuchspflichtige Kinder in Kleinkindgruppen, Alterserweiterten Gruppen, Kindergärten und bei Tageseltern. Förderung unbefristet und laufend verfügbar.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2023
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Zuschuss für Familien zu den Kostenbeiträgen für die Kinderbetreuung in Kleinkindgruppen, Alterserweiterten Gruppen, Kindergärten sowie bei Tageseltern für nicht besuchspflichtige Kinder mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Kostenbeiträge für Kinderbetreuung in Kleinkindgruppen
  • Kostenbeiträge für Kinderbetreuung in Alterserweiterten Gruppen
  • Kostenbeiträge für Kinderbetreuung in Kindergärten
  • Kostenbeiträge für Kinderbetreuung bei Tageseltern

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtsträger von Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kleinkindgruppen und Tageseltern-Träger im Bundesland Salzburg
  • Kind muss Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben
  • Mindestens zwei Wochen und zwei Tage Betreuung pro Monat laut Betreuungsvereinbarung
  • Für finanziellen Zuschuss: Kinder, die zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres (§7 Schulpflichtgesetz 1985) das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Für Elternbeitragsersatz: nicht besuchspflichtige Kinder, die zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben; Kinder, welche die Einrichtung unmittelbar nach der Besuchspflicht (§22) in den Hauptferien besuchen; Kinder, für die gemäß §2 Schulpflichtgesetz 1985 der Beginn der Schulpflicht bis zum Tag vor Beginn der Schulpflicht gewährt wird
  • Mehr anzeigen

Beschreibung

Unter dem Titel Förderung der Betreuungskosten für nicht besuchspflichtige Kinder gewährt das Land Salzburg seit April 2023 unbefristet direkte Zuschüsse zur Entlastung familiärer Budgets bei der Kleinkindbetreuung. Gefördert werden Kostenbeiträge für Kinder mit Hauptwohnsitz im Bundesland, die nicht der Schulpflicht unterliegen. Anspruchsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie Tageseltern-Träger:innen, die entsprechend genehmigte Kleinkind-, alterserweiterte Gruppen oder Kindergärten betreiben. Durch die Kombination aus finanzieller Unterstützung und Elternbeitragsersatz fördert die Maßnahme die frühe Bildung und Betreuung und stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bundesland Salzburg.

Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Betreuungsvereinbarung, die mindestens zwei Wochen und zwei Tage Betreuung pro Monat vorsieht. Für Kinder unter drei Jahren wird ein finanzieller Zuschuss zum Elternbeitrag gewährt. Nicht besuchspflichtige Kinder ab drei Jahren sowie solche, die unmittelbar nach Erfüllung der Schulpflicht Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, kommen in den Genuss eines Elternbeitragsersatzes. Die Förderung wird auf Antrag gewährt und verrechnet sich unmittelbar mit dem Elternbeitrag der Träger:innen. Anträge können laufend eingereicht werden, eine Fristberechtigung nach Ende des Förderjahres entfällt.

Antrag starten →