Zuschuss

Förderung der Bildenden Kunst

Das Land Niederösterreich fördert seit 01.01.2014 zeitgenössische Projekte der Bildenden Kunst in Niederösterreich, darunter Ausstellungen, Ausstellungsprojekte, Jahresprogramme von Informationsgalerien und Kunstvereinen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Die Förderung unterstützt zeitgenössische Projekte der Bildenden Kunst in Niederösterreich, um eine lebendige, vielfältige und kreative Kulturlandschaft zu erhalten und niederösterreichischen Künstlerinnen und Künstlern den Zugang zur nationalen und internationalen Kunstszene zu ermöglichen. Gefördert werden materielle und immaterielle Projektanteile wie Ausstellungen, Installationen, Fotografie, Medienkunst und Jahresprogramme von Galerien und Kunstvereinen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweislicher Niederösterreich-Bezug (Wohnsitz oder Projektdurchführung in NÖ)
  • Projekt im Bereich zeitgenössischer Bildender Kunst
  • Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Projektkalkulation (Einnahmen-Ausgaben-Rechner)
  3. Kalkulation (für bilanzierende Fördernehmer)
  4. Vereinsregisterauszug
  5. Vereinsstatuten oder Firmenbuchauszug oder Stiftungsurkunde
  6. Lebenslauf mit Niederösterreich-Bezug
  7. Portfolio (für Künstler:innen)
  8. Antragsformular (pdf)
  9. Richtlinien nach NÖ Kulturförderungsgesetz 1996

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Zielerreichung des NÖ Kulturförderungsgesetzes
  • Niederösterreich-Bezug
  • Künstlerische Qualität

Beschreibung

Das Förderprogramm der Bildenden Kunst des Landes Niederösterreich unterstützt seit 1. Jänner 2014 kontinuierlich innovative Projekte im Bereich zeitgenössischer Bildender Kunst. Gefördert werden materielle und immaterielle Projektanteile wie Ausstellungen, Installationen, Fotografie, Medienkunst und Jahresprogramme von Informationsgalerien sowie Kunstvereinen. Ziel ist es, eine lebendige, vielfältige und kreative Kulturlandschaft in Niederösterreich zu stärken und niederösterreichischen Künstler:innen den Zugang zur nationalen und internationalen Kunstszene zu eröffnen. Durch Zuschüsse für Ausstellungsprojekte mit regionalem Bezug und Jahresprogramme von Kunstinstitutionen wird die künstlerische Vielfalt sichtbar gemacht und kulturelle Impulse in allen Regionen des Bundeslandes entfaltet.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen mit nachweisbarem Niederösterreich-Bezug (Wohnsitz oder Projektdurchführung). Voraussetzungen sind ein konkreter Projektplan im Bereich zeitgenössischer Bildender Kunst und der Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996. Die Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss bei laufender Einreichfrist. Bewertet werden vor allem der kulturelle Mehrwert im Sinne der Landesstrategie, der regionale Bezug und die künstlerische Qualität. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Einnahmen-Ausgaben-Kalkulation, Vereins- oder Firmenbuchauszug, Lebenslauf mit Niederösterreich-Bezug, Portfolio (für Künstler:innen) sowie das ausgefüllte Antragsformular und die Förderrichtlinien beizulegen. Dank der flexiblen Förderstruktur können Interessent:innen jeder Sparte der Bildenden Kunst fortlaufend Förderanträge einreichen und so ihren Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Niederösterreich leisten.

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