Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Aktive Bürger (Borken, Stadtlohn & Umgebung)

Die Bürgerstiftung Aktive Bürger unterstützt mildtätige und gemeinnützige Projekte in der Region Borken, Stadtlohn und Umgebung durch aktive Mitwirkung und finanzielle Förderung. Anträge sind fortlaufend möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Kultur Bauten und Denkmalschutz Umwelt-/Naturschutz Tierschutz Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung und finanzielle Unterstützung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte, die unmittelbar der Bevölkerung in Borken, Stadtlohn und den angrenzenden Gemeinden zugutekommen und das Gemeinwohl sowie die Bürgerinitiative stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in der Region Borken, Stadtlohn und Umgebung

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Aktive Bürger fördert mildtätige und gemeinnützige Projekte in der Region Nordrhein-Westfalen mit Schwerpunkt auf Borken, Stadtlohn und Umgebung. Durch aktive Mitwirkung und finanzielle Zuschüsse werden Initiativen unterstützt, die unmittelbar dem Gemeinwohl dienen und die Lebensqualität vor Ort steigern. Im Fokus stehen dabei vielfältige Themenfelder wie Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Aus- und Weiterbildung, Kultur- und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz sowie Sport. Die Stiftung agiert unabhängig von politischen und konfessionellen Einflüssen und legt großen Wert auf Transparenz in der Mittelverwendung. Jährliche Berichte informieren über die Realisierung geförderter Projekte und regen zur Mitwirkung engagierter Bürger:innen an.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit Sitz oder Tätigkeitsfeld in der Region Borken, Stadtlohn und Umgebung. Anträge auf einen Zuschuss können jederzeit eingereicht werden; eine formelle Frist besteht nicht. Voraussetzung ist die Ausrichtung des Projektes am Gemeinwohl und die Förderung bürgerschaftlicher Initiative. Besonders interessant ist die Förderung für Institutionen und Initiativen, die bürgerschaftliches Engagement stärken und ehrenamtliche Strukturen weiterentwickeln. Mit dem Ziel, nachhaltige Impulse für die Gemeinschaft zu setzen, leistet die Stiftung einen Beitrag zur Stärkung lokaler Initiativen und unterstützt dabei, Potenziale vor Ort langfristig zu entfalten.

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