Förderung der Bürgerstiftung in der Glockenstadt Gescher (Projektförderung)
Die Bürgerstiftung Gescher fördert gemeinnützige und bürgerschaftlich getragene Projekte in der Stadt Gescher. Vorab-Anfragen zur Förderfähigkeit sind jederzeit möglich; bei positiver Rückmeldung kann direkt der schriftliche Förderantrag gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung geeigneter Maßnahmen und Projekte im Sinne des Stiftungszwecks der Bürgerstiftung in der Glockenstadt Gescher, u. a. in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt, Jugend und Gemeinwesen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort in der Stadt Gescher
- Gemeinnützigkeit des Vorhabens
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Eigenbeteiligung an den Kosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Satzung und Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
- Freistellungsbescheid des Finanzamts (bei Körperschaften)
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit dem Satzungszweck der Stiftung
- Höherer Anteil an ehrenamtlichem Einsatz
- Nachhaltige und zukunftsweisende Ausrichtung
- Modell- und Vorbildcharakter
- Bürgerschaftliche Eigeninitiative
- Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Die Bürgerstiftung in der Glockenstadt Gescher vergibt fortlaufend Projektzuschüsse zur Stärkung des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Initiativen mit Standort in der Stadt Gescher, die sich in den Handlungsfeldern Soziales, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie sowie Energieeffizienz und Klimaschutz engagieren. Als Zuschussgeber wird ein besonderes Augenmerk auf Projekte mit hohem ehrenamtlichem Einsatz, nachhaltiger Ausrichtung und Modellcharakter gelegt. Die Förderung zielt darauf ab, gemeinnützige Maßnahmen zu unterstützen, die einen bleibenden Mehrwert für das lokale Gemeinwesen schaffen und Bürgerschaftliches Engagement honorieren. Vorab-Anfragen zur Förderfähigkeit können jederzeit eingereicht werden; bei positiver Rückmeldung erfolgt die Einladung zur Einreichung des vollständigen schriftlichen Antrags. Die Entscheidung trifft der Vorstand der Stiftung nach Prüfung der Projektidee und der finanziellen Gesamtkonzeption in der nächsten Sitzung.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Projektgruppen und Initiativen, die in Gescher aktiv werden. Wesentliche Voraussetzungen für eine Bewilligung sind die Gemeinnützigkeit des Vorhabens, der Nachweis der Gesamtfinanzierung und eine Eigenbeteiligung an den Kosten. Nicht förderfähig sind Personalkosten und laufende Betriebskosten. Für die Antragstellung sind einzureichen: ausgefülltes Antragsformular, detaillierte Projektbeschreibung, Finanzierungsplan mit Nachweis der Eigenmittel, Satzung und Vereinsregisterauszug oder Freistellungsbescheid des Finanzamts. Die Stiftung legt Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit: Ein abschließender Verwendungsnachweis ist Pflicht. Dieses Zuschussangebot bietet eine ausgezeichnete Chance, bürgerschaftliche Initiativen umzusetzen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Glockenstadt nachhaltig zu fördern.
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