Förderung der Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück (Projektförderung/Einzelfallförderung)
Die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück fördert Projekte anderer Organisationen sowie engagierte Bürger:innen in Rheda-Wiedenbrück in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Kultur, Umwelt- und Naturschutz und Bürgerschaftlichem Engagement. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten anderer Organisationen und Einzelpersonen in Rheda-Wiedenbrück entsprechend den Satzungszwecken (§1 Tätigkeitsbereiche und §2 Verwirklichung des Stiftungszwecks).
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht
- Parteipolitische oder religiöse Projekte
- rechtlich verpflichtende öffentliche Aufgaben
- Projekte außerhalb von Rheda-Wiedenbrück
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bezug zur Stadt Rheda-Wiedenbrück
- Tätigkeit in satzungsgemäßen Bereichen
- freiwilliges Engagement
- Hilfe zur Selbsthilfe
- partnerschaftlich und nachhaltig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Partnerschaftlichkeit
- Wirkungsorientierung
- Nachhaltigkeit
- freiwilliges Engagement
- Einbezug Betroffener
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Rheda-Wiedenbrück unterstützt mit ihrer fortlaufenden Projekt- und Einzelfallförderung gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie engagierte Bürger:innen mit Wohnsitz in Rheda-Wiedenbrück. Anträge können jederzeit eingereicht werden und richten sich an Vorhaben in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Kultur, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Forschung & Innovation sowie bürgerschaftliches Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die partnerschaftlich, wirkungsorientiert und nachhaltig angelegt sind, freiwilliges Engagement einbinden und Betroffene aktiv einbeziehen. Maßgeblich ist stets der unmittelbare Bezug zur Stadt Rheda-Wiedenbrück, um lokale Strukturen zu stärken und Hilfen zur Selbsthilfe zu ermöglichen.
Förderberechtigt sind neben Vereinen, Schulen, Kitas und Jugendhäusern auch Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen. Ausgeschlossen bleiben Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht, parteipolitische oder rein religiöse Vorhaben, rechtlich verpflichtende öffentliche Aufgaben und Vorhaben außerhalb der Region. Die Vergabe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis folgender Bewertungskriterien: Partnerschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Wirkungsorientierung, freiwilliges Engagement und Einbezug der Betroffenen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten sowie ein späterer Verwendungsnachweis erforderlich. Die Entscheidung trifft der Vorstand der Bürgerstiftung. Geförderte Organisationen und Einzelpersonen leisten sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme einen Nachweis über die zweckgerechte Mittelverwendung. Dieses transparente Verfahren gewährleistet eine zielgerichtete Förderung lokaler Projekte und herausragender Einzelfälle.
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