Zuschuss

Förderung der Caritas-Stiftung Heinz Kröly – Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Caritas-Stiftung Heinz Kröly fördert kontinuierlich Projekte zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen im Erzbistum Köln. Ein förmlicher PDF-Antrag sowie Verwendungsnachweis sind vorgesehen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung caritativer Projekte und Initiativen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Erzbistum Köln, u. a. zur Anschaffung von Förder- und Therapiematerialien, Durchführung von Bewegungs- und Kreativkursen, Ausstattung mit behindertengerechten Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie kulturellen Angeboten.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiematerialien
  • Kurse zur Bewegungs- und Kreativitätsförderung
  • behindertengerechte Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Kulturprojekte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekttätigkeit für Menschen mit Behinderungen im Erzbistum Köln

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Verwendungsnachweis
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Bildmaterial
  6. Einwilligungserklärungen

Bewertungskriterien

  • Relevanz für Menschen mit Behinderungen
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme
  • Passgenauigkeit zum Förderzweck

Beschreibung

Die Caritas-Stiftung Heinz Kröly vergibt im Erzbistum Köln fortlaufend Zuschüsse für caritative Projekte zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen. Ziel ist es, Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken – sei es durch die Anschaffung von Therapiematerialien, die Durchführung bewegungs- und kreativitätsfördernder Kurse oder die Ausstattung mit behindertengerechten Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Auch kulturelle Angebote finden Förderung, sofern sie nachhaltig wirken und passgenau an den Bedürfnissen der Zielgruppe ausgerichtet sind. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen können Anträge einreichen; die Fördersumme deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab.

Für die Antragstellung sind ein formloser PDF-Förderantrag, eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Bildmaterial und Einwilligungserklärungen einzureichen. Nach Bewilligung ist ein detaillierter Verwendungsnachweis erforderlich. Die Förderkriterien orientieren sich an der Relevanz für Menschen mit Behinderungen, der Nachhaltigkeit der Maßnahme und der Passgenauigkeit zum Förderzweck. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass Initiativen ohne Fristen in die Umsetzung gehen können. Die treuhänderische Verwaltung und Begleitung erfolgt durch die CaritasStiftung im Erzbistum Köln, die einen transparenten Ablauf und eine zügige Mittelvergabe sicherstellt.

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