Zuschuss

Förderung der CaritasStiftung im Erzbistum Köln (Projektförderung)

Förderung von Projekten des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens im Erzbistum Köln zur Bekämpfung von Armut, Integration von Randgruppen und Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Anträge jeweils bis 31.03., 31.07. und 30.11. möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03. - 30.11.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens im Erzbistum Köln mit den Schwerpunkten Bekämpfung von Armut, Integration von Randgruppen sowie Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Investitionskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einzelfallhilfen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln oder Trägerschaft im Erzbistum Köln
  • Vorhaben noch nicht begonnen
  • Alle öffentlich-rechtlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft
  • Eigenleistung der Institution mindestens 10 % der Gesamtkosten
  • Gesamtfinanzierung des Projekts nachweislich gesichert
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan
  4. Satzung und Nachweis über Mitgliedschaft
  5. Vergaberichtlinien
  6. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Satzungszweck
  • Fachliche Stellungnahme der DiCV-Fachabteilung
  • Höhe der Eigenleistung
  • Finanzierungs­sicherung des Gesamtprojekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln unterstützt gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Träger in Nordrhein-Westfalen mit projektbezogenen Zuschüssen, die nachhaltig der Bekämpfung von Armut, der Integration marginalisierter Gruppen sowie der Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien dienen. Förderfähig sind Personalkosten, Sach- und Investitionskosten; Einzelfallhilfen werden jedoch nicht berücksichtigt. Anträge können jeweils bis zum 31. März, 31. Juli und 30. November eingereicht werden, wobei die Förderdauer pro Vorhaben bis zu 36 Monate beträgt. Eine Eigenleistung von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten sowie der Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung sind zwingende Voraussetzung. Die Auswahl erfolgt durch das Kuratorium auf Basis der Übereinstimmung mit dem Satzungszweck, einer fachlichen Stellungnahme der Diözesan-Caritasverband-Fachabteilung, des Grades der Eigenleistung, der Finanzierungs­sicherung und der Nachhaltigkeitsaspekte.

Interessiert sind Institutionen mit Mitgliedschaft im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln oder Einrichtungen im Erzbistum Köln, die das kirchlich-caritative Wohlfahrtswesen fördern. Zur Antragstellung sind Antragsformular, detaillierte Projektbeschreibung, Kostenvoranschlag mit Finanzierungsplan, Satzung und Nachweis der Mitgliedschaft sowie die Vergaberichtlinien und ein Verwendungsnachweis erforderlich. Die CaritasStiftung legt Wert auf transparente Berichterstattung und verlangt spätestens sechs Monate nach Projektende einen Nachweis über die zweckgerechte Mittelverwendung. Mit der Förderung will die Stiftung Impulse für gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen und gemeinnütziges Engagement in lokalen und bundesweiten Netzwerken nachhaltig stärken.

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